Junge Liberale Saar: Corona-Schutzschirm für saarländische Studenten

Simons: „Studenten dürfen nicht durch das Raster fallen“

Saarbrücken, den 05. April 2020 – Die Jungen Liberalen (JuLis) Saar mahnen die Landesregierung, Maßnahmen zur Existenzsicherung saarländischer Studenten zu Ergreifen. Viele Studierende müssen, zusätzlich zu ihrer akademischen Ausbildung, einem Nebenjob nachgehen. Aufgrund des tiefgehenden Shutdowns der saarländischen Wirtschaft sind jedoch viele der klassischen Studenten-Arbeitgeber aktuell nicht in der Lage die studentischen Aushilfskräfte weiter zu bezahlen.

„Wo der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann, sollte das Kurzarbeitergeld greifen. Hier sind studentische Hilfskräfte allerdings meistens nicht antragsberechtigt, da sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.“, stellt der JuLi-Landesvorsitzende Julien François Simons fest. „Hier haben wir es mit einem großen Loch in dem sogenannten Corona-Schutzschirm zu tun, wovon allein im Saarland 32.000 Studenten betroffen sind. Bei den Studenten können wir außerdem davon ausgehen, dass rund zwei Drittel einem Nebenjob nachgehen. Diesen jungen Leuten bricht ein signifikanter Teil ihrer Existenz weg. Hier muss es Aufgabe der Landesregierung sein dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht durch das Raster fallen.“, so Simons weiter.

Zur Überbrückung der aktuellen Lage fordern die JuLis Saar die Landesregierung auf einen speziellen zinsfreien Corona-Kredit für Studierende über die Saarländische Investitionskreditbank zu begeben. Antragsberechtigt sollen alle Studierende sein, wobei auf eine Bedürfnisprüfung explizit verzichtet werden soll, um eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu garantieren. Weiterhin schlagen die JuLis folgendes Modell vor:

  • Studierende, die im elterlichen Haushalt leben, sollen 450€ pro Monat für drei Monate beantragen können
  • Studierende, die nicht im elterlichen Haushalt leben, sollen 750€ pro Monat für drei Monate beantragen können.

Die Auszahlung soll analog der Soforthilfe für Selbstständige in einer Summe erfolgen. Die Tilgung des Kredits muss spätestens zwei Jahre nach Studienende einsetzen.

„In einem ersten Schritt wurde sich zügig darum gekümmert den kleinen Betrieben und Mittelständlern zu helfen. Das war richtig und wichtig. Jetzt müssen wir uns aber auch um die verbleibenden Teile der Gesellschaft kümmern. Wir fordern die Landesregierung auf die erforderlichen Mittel für den Corona-Studenten-Kredit im Rahmen eines Nachtragshaushalts zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage unseres Modells müssten somit 72 Millionen Euro mobilisiert werden.“, legt Simons die Details der Forderung abschließen dar.