Wir setzen uns dafür ein, die korrekte deutsche Rechtschreibung an saarländischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen konsequent einzuhalten.
Die Forderung stützt sich auf die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung. Aktuelle Formen der sogenannten geschlechtergerechten Sprache, wie der Gebrauch von Genderstern (Asterisk), Binnen-I, Gender-Gap (Unterstrich, Doppelpunkt) oder Schrägstrich, sind nicht im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung enthalten und sollten daher nicht im schulischen Kontext verwendet werden.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung spielt eine zentrale Rolle in der Festlegung und Pflege der deutschen Rechtschreibnormen. Als maßgebliche Autorität in Fragen der deutschen Orthografie setzt dieser Rat die Standards, an denen sich die schulische Bildung und öffentliche Verwaltung orientieren sollten. Die von ihm vorgegebenen Regeln stellen somit die Grundlage für eine einheitliche und verbindliche Rechtschreibung dar. Die Einhaltung dieser amtlichen Regelungen gewährleistet, dass die deutsche Sprache in ihrer geschriebenen Form konsistent und für alle verständlich bleibt.
Die verschiedenen Formen der sogenannten geschlechtergerechten Sprache können demnach zu Inkonsistenzen in der sprachlichen Bildung führen und die Klarheit sowie rechtliche Eindeutigkeit der deutschen Sprache beeinträchtigen. Im schulischen Kontext ist es besonders wichtig, dass Schüler eine einheitliche und klare Rechtschreibung erlernen, die auf dem amtlichen Regelwerk basiert.
Dieser Antrag zielt darauf ab, eine konsistente sprachliche Bildung im Einklang mit den amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung zu gewährleisten und Inkonsistenzen in der Sprachvermittlung zu vermeiden.