Die Ombudspersonen prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse des Landeskongresses durch den Landesvorstand und den erweiterten Landesvorstand und legt hierzu jedem Landeskongress eine schriftliche Übersicht vor. Die Ombudspersonen nehmen an Sitzungen des Landesvorstands und des erweiterten Landesvorstands ohne Stimmrecht teil. Weiterhin ist sie erste Anlaufstelle zur Lösung von sozialen Konflikten innerhalb des Verbands. Die Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts bleibt unberührt.

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