21.01.2024

Beitragsordnung der Jungen Liberalen Saar

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Landesverband der Jungen Liberalen Saar erhebt im Rahmen seiner Arbeit von den Mitgliedern einen monatlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser dient der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Landesverbandes, der Aufrechterhaltung seiner politischen Arbeit und nicht zuletzt der Finanzierung der Umlage an den Bundesverband.
  2. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Beiträge und die Umsetzung dieser Beitragsordnung sowie die Entscheidungen darüber, inwieweit die in dieser Beitragsordnung vorgesehenen triftigen Gründe erfüllt sind, liegen bei dem Schatzmeister.
  3. Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr.

§ 2 Zahlungsmodalitäten

  1. Die Zahlung des Beitrags erfolgt grundsätzlich jährlich im Januar für das laufende Jahr. Liegen triftige Gründe vor, so kann auch eine quartalsweise Zahlung vereinbart werden. Mindestens zwei Wochen vor Fälligkeit der Beiträge sollen die Mitglieder über die Höhe des Beitrags und die geltenden Ausnahmeregelungen informiert werden.
  2. Tritt ein Mitglied während des Jahres bei, so ist der Beitrag nur für die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft zu entrichten, wobei der Monat des Beitritts mitgezählt wird.
  3. Scheidet ein Mitglied im laufenden Jahr aus dem Verband aus, so sind die durch den Jahreseinzug schon entrichteten, restlichen Monatsbeiträge bis Jahresende zurückzuzahlen, wobei der Monat des Austritts nicht berücksichtigt wird.
  4. Grundsätzlich soll der Beitragseinzug im Rahmen eines Lastschriftverfahrens erfolgen. Die Verantwortung für die Korrektheit und Aktualität der Kontodaten liegt bei dem Mitglied. Im Falle von Rücklastschriften schuldet das Mitglied den fälligen Beitrag zuzüglich der anfallenden Kosten aufgrund der fehlerhaften Daten. Sofern ein Mitglied kein Lastschriftverfahren wünscht, so kann das Mitglied den Beitrag auch eigenständig entrichten. Barzahlungen sind nicht zulässig.

§ 3 Beitragshöhe

  1. Die regulären Beiträge sind in die Klassen A, B und C nach Altersgruppe gestaffelt. Den einzelnen Klassen sind die Mitglieder wie folgt zuzuordnen:
    • Klasse A: Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Klasse B: Mitglieder vor Vollendung des 25. Lebensjahres
    • Klasse C: Mitglieder ab Vollendung des 25. Lebensjahres
  2. Die Beitragshöhe bestimmt sich anhand der Klassen wie folgt:
    • Klasse A: 2,50 Euro pro Monat (30,00 Euro pro Jahr)
    • Klasse B: 3,50 Euro pro Monat (42,00 Euro pro Jahr)
    • Klasse C: 5,00 Euro pro Monat (60,00 Euro pro Jahr)
  3. Ein Antrag eines Mitglieds auf Minderung, Ratenzahlung oder Erlass des Beitrags kann gewährt werden, falls triftige Gründe, insbesondere persönliche finanzielle Schwierigkeiten, vorliegen. Kein Mitglied soll durch den Beitrag eine unerträgliche finanzielle Belastung erfahren.

§ 4 Säumnis

  1. Ausstehende Beiträge können bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden. Für säumige Beiträge können Säumniszuschläge gemäß § 288 BGB erhoben werden.
  2. Stehen Beitragszahlungen aus, so ist das Mitglied unverzüglich zu mahnen. Dabei ist eine Zahlungsfrist von zwei Wochen zu setzen und über die Konsequenzen des Rückstandes zu informieren.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss des Landeskongresses in Kraft. Zugleich tritt die Beitragsordnung der Jungen Liberalen Saarland vom 21. September 2018 außer Kraft.
  2. Sollten Teile dieser Beitragsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.

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