In Deutschland unterliegt zwar die Änderung des Grundgesetzes besonders strengen Verfahrensvorschriften und erhöhten qualifizierten Mehrheiten, die Modifikation der meisten einfachgesetzlichen Regelungen auf Bundesebene, die die Hoheit der Länder nicht berührt, erfolgt jedoch durch die einfache Mehrheit im Plenum des Bundestages. Insbesondere konkretisierende Regelungen zu den Staatsorganen der Bundesrepublik können durch den Willen der momentan amtierenden Mehrheit im Parlament ohne erhöhte Anforderungen an das Verfahren geändert werden.
Ergänzend zur Konstitutionalisierung grundlegender Bestimmungen, die dem Schutz der Staatsorgane dienen, fordern wir Jungen Liberalen zudem die Einrichtung eines prozeduralen Schutzes für die konkretisierenden gesetzlichen Bestimmungen. Hierfür schlagen wir die Etablierung einer neuen Gesetzesart, der sogenannten Organgesetze, nach französischem und spanischem Vorbild, im Grundgesetz vor.
Der Gesetzgebungsprozess soll hierzu um ein weiteres Verfahren ergänzt werden: Erlass oder Änderung eines Organgesetzes soll der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates bedürfen. Verweigert der Bundesrat die Zustimmung, so soll der Bundestag dessen Zustimmung mit einer eigenen Zweidrittelmehrheit ersetzen dürfen. Im Vorfeld der Unterzeichnung und Promulgation eines Organgesetzes soll eine positiv beschiedene Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht erforderlich sein. Organgesetze sollen jene gesetzlichen Bestimmungen sein, die für das verfassungsgemäße Funktionieren der staatlichen Organe unabdingbar sind, deren Konstitutionalisierung den Umfang des Grundgesetzes jedoch sprengen würde. Im Grundgesetz soll hierfür eine abschließende Liste der als Organgesetze zu klassifizierenden bundesgesetzlichen Bestimmungen gefasst werden. Die Erhebung von einfachen Gesetzen zu Organgesetzen darf nur mittels verfassungsändernder Mehrheiten möglich sein.
Im Vergleich zu einfachgesetzlichen Regelungen bietet der prozedurale Schutz, den Organgesetze bieten, weitaus mehr Stabilität gegenüber kurzlebigen politischen Mehrheiten im Plenum des Deutschen Bundestages. Im Gegensatz zu einer möglichen Verankerung von Detailbestimmungen im Grundgesetz verhindert die Implementierung von Organgesetzen Blockaden notwendiger Reformen durch die politische Minderheit effektiv.
Die Jungen Liberalen schlagen vor insbesondere die folgenden Gesetze zu Organgesetzen zu erheben:
- Bundeswahlgesetz
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- Bundesrichtergesetz
- Bundesdisziplinargesetz
- Soldatengesetz