30.06.2024

Ein resilientes Bundesverfassungsgericht

Reform der Wahl der Bundesverfassungsrichter

Die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht obliegt in Deutschland in gleichen Teilen dem Bundestag und dem Bundesrat. Wir Jungen Liberalen beäugen den Einfluss der Politik auf die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts kritisch, sehen mittelfristig jedoch keine realistische Möglichkeit einer Reform zur Implementierung politisch unabhängiger Wahl- und Kontrollgremien für Bundesverfassungsrichter. Im Rahmen des derzeitigen Wahlverfahrens sehen wir jedoch die Notwendigkeit zur Umsetzung der folgenden Forderungen:

Eine zusätzliche Voraussetzung zur Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht soll in Zukunft eine gewisse Distanz zu politischen Gremien sein. Hierfür schlagen wir eine Karenzzeit in Höhe von fünf Jahren für ehemalige Mitglieder des Bundestages und der Landtage, ehemalige Regierungsmitglieder in Bund und Ländern, sowie ehemalige politische Beamte, vor. Während des Bewerbungsprozesses sollen die Kandidaten zudem ihre Parteizugehörigkeit offenlegen müssen.

Die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist für das Funktionieren unseres politischen Systems von größter Bedeutung. Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit zur Wahl als Richter stellt eine sinnvollerweise hohe Hürde dar, kann allerdings im Falle des Erreichens einer Sperrminorität von nicht kooperativen Akteuren in einem der Wahlgremien zu einer Blockade führen. Eine geeignete Lösung sehen wir Jungen Liberalen darin den Richtern der obersten Bundesgerichte bei langanhaltenden Vakanzen beim Verfassungsgericht kommissarische Besetzungen zu ermöglichen. Konkret sollen die Richter der obersten Bundesgerichte in einem gemeinsamen Gremium zusammentreten um einen vakanten Richterposten zu besetzen, wenn die Vakanz länger als ein halbes Jahr anhält.

Innerhalb der Strukturen des Bundesverfassungsgerichts bezieht der Präsident des Gerichts eine außerordentliche Stellung. Die Wahl des Präsidenten obliegt nach wie vor politischen Gremien. Um der Einflussnahme von außen vorzubeugen, fordern die Jungen Liberalen die Wahl des Präsidenten den Richtern des Gerichts zu übertragen.

Verfassungsrang für grundlegende Bestimmungen

Im Grundgesetz werden die Zusammensetzung, Zuständigkeit und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts geregelt, elementare Bestimmungen zur Wahl der Richter, Gliederung und Verfahren werden allerdings lediglich einfachgesetzlich gefasst. Die zahlreichen versuchten Untergrabungen der Verfassungsgerichte in anderen europäischen Ländern möchten wir Jungen Liberalen zum Anlass nehmen um proaktiv tätig werden. Um in Deutschland einer solchen Situation vorzubeugen, fordern wir daher die Aufnahme der folgenden Bestimmungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das Grundgesetz:

  • die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Gerichts, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsweise und Geschäftsverteilung
  • die Gliederung des Gerichts in zwei Senate
  • das Wahlverfahren für die Richter, insbesondere die notwendige qualifizierte Mehrheit zur Wahl
  • die Amtszeit, Altersgrenze und das Verbot der Wiederwahl der Richter

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