Entkriminalisierung aller Drogen

Die Jungen Liberalen des Saarlandes fordern die Entkriminalisierung aller Drogen (wie folgt:).

Der Besitz von Drogen soll anders als bisher nicht als Straftat, sondern als reine Ordnungswidrigkeit gelten und auch dementsprechend geahndet werden. Der Konsum von Rauschmitteln  soll ebenfalls straffrei sein. Für den Besitz von Rauschmitteln aller Art sollen Obergrenzen geschaffen werden, welche 10 Tagesrationen entsprechen sollen. Damit soll verhindert werden, dass Drogen-Dealer ebenfalls von den geplanten Änderungen profitieren können. Der Handel mit Drogen soll wie gehabt unter Strafe stehen.

Doch auch der Besitz kleiner Mengen bleibt weiterhin nicht folgenlos. Statt vor Gericht sollen die Betroffenen jedoch, wie in Portugal, vor einen sogenannten „Ausschuss zur Bekämpfung der Drogensucht“ berufen werden, in dem ein Jurist, ein Sozialarbeiter und ein Psychologe sitzen. Gemeinsam mit dem Suchtkranken soll dort über das Problem gesprochen und ggf. Aufklärung geleistet werden. Auch Empfehlungen zu Psychotherapien können erfolgen. Bei einer zweiten Vorladung innerhalb von drei Monaten können Bußgelder oder Sozialarbeit verhängt werden.

Um dauerhaft eine erfolgreiche Drogenpolitik zu gestalten ist es notwendig, dass NGOs oder staatliche Organisationen  ständigen Kontakt zu den Abhängigen halten und diese unterstützen. Das Verteilen sauberer Spritzen und das Anbieten sogenannter „Safe-Rooms“ (klinisch saubere Räume mit ärztlicher Versorgung in der Nähe zum sicheren Konsum von Rauschmitteln) soll Schadensbegrenzung leisten. Auch Ersatzprodukte wie Methadon sollen über diese Organisationen im Auftrag des Gesundheitsministeriums gezielt verteilt werden. Neben der Arbeit bei den bereits Süchtigen muss verstärkt für korrekte Aufklärung an Schulen, Universitäten und bei öffentlichen Veranstaltungen gesorgt werden. Drogensüchtige müssen als Suchtkranke und nicht als Kriminelle behandelt werden. Nur so kann langfristig für einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogen gesorgt werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

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