LaKo-Stimmrecht nach einmonatiger Mitgliedschaft

Die Jungen Liberalen Saar beschließen den § 11 I 1 der Landessatzung wie folgt abzuändern:

„Zusammensetzung des Landeskongresses Rede-, Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes, die mindestens 1 Monat im Besitz ihrer Mitgliedsrechte sind.“

Die Begründung erfolgt mündlich.

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