Die Jungen Liberalen Saar fordern die komplette und ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch.
Begründung:
Das sogenannte Werbeverbot, welches der Paragraph 219a StGB beinhaltet, verbietet Ärzten Patientinnen sachlich über Risiken, Methoden und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Patientinnen müssen dabei, selbst auf konkrete Nachfrage hin, gezielt Informationen vorenthalten werden.
Aufklärungspflicht und Informationsverbot stehen für die Jungen Liberalen zweifelsfrei im direkten Widerspruch. Trotz Patientenwunsch Informationen zurückhalten zu müssen und Fragen nicht beantworten zu dürfen, kann nicht dem Dienst des Patientenwohls entsprechen.
Eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung durch den selbst ausgesuchten Gynäkologen ist mit Behalt des über 80 Jahren alten Paragraphen weiterhin nicht möglich. Informationsfreiheit und Selbstbestimmung müssen ermöglicht werden, anstatt weiterhin hinter dem fehlleitenden Werbebegriff umgangen zu werden.
Ein Gesetzentwurf, welcher nur grobanstößige Werbung verbietet, wie ihn die Bundestagsfraktion der FDP bevorzugt, bringt weder Mehrwert noch eine Schutzfunktion von ungeborenem Leben. Durch die ärztlichen Berufsordnungen ist anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, sowie reißerischen oder marktschreierische Mittel bereits in jeder Form verboten. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet die von der FDP gefürchteten Abtreibungswerbeaktionen