30.06.2024

Wenn Gnade vor Recht ergeht: Begnadigungsrecht reformieren

Schon im Jahr 1969 haben vier dissentierende Richter des Bundesverfassungsgerichts in einem Minderheitenvotum festgestellt, dass „[die] frühere Vorstellung, daß eine mit einem besonderen Charisma begabte Persönlichkeit nach ihrem Gutdünken einen justizfreien Gnadenakt setzen kann, […] mit der rechtsstaatlichen gewaltenteilenden Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, unvereinbar“ ist. Wir Jungen Liberalen Saar teilen die Einschätzung dieser Richter und setzen uns daher für eine Reform des Begnadigungsrechts im Grundgesetz und den Verfassungen der Länder ein.

Die Jungen Liberalen Saar stellen fest, dass das Recht des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidenten den Grundsatz der Gewaltenteilung unseres Systems verletzt und daher im Widerspruch zu den Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaats steht. Dennoch sehen wir aus Gründen der humanitären Gerechtigkeit, der Korrektur von Justizirrtümern und der Rehabilitierung die Notwendigkeit einer gewissen Flexibilität in unserem Rechtssystem. Das Begnadigungsrecht sollte unserer Ansicht nach jedoch nicht von einer einzelnen Person abseits der öffentlichen Debatte ausgeübt werden.

Daher fordern die Jungen Liberalen Saar die Übertragung des Begnadigungsrechts des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidenten auf den Bundestag beziehungsweise die Landtage. Hierzu sollen die jeweiligen Parlamente Begnadigungsausschüsse einsetzen, die in öffentlicher Sitzung über Anträge auf Begnadigung entscheiden sollen. Das Recht zur Übertragung des Gnadenbefugnisses auf beispielsweise Staatsanwaltschaften und deren nachgeordnete Stellen soll hiervon unberührt bleiben. Zur Gewährleistung der Transparenz im Umgang mit diesem Recht ist eine Veröffentlichung der gewährten Begnadigungen jedoch unerlässlich.

Da die oben geforderte Reform des Begnadigungsrechts diverse Verfassungsänderungen erfordert, ist von einem langwierigen Prozess auszugehen. Mittelfristig fordern die Jungen Liberalen Saar daher die Öffentlichkeit umfassend über eingegangene Gnadengesuche und den damit einhergehenden Entscheidungsprozess zu informieren.

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