Ärzte müssen endlich unabhängig beraten dürfen
Die Jungen Liberalen Saar kritisieren Kramp Karrenbauers Aussage, den emotional geladenen § 219a StGB, welcher den „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche beinhaltet, nicht abschaffen zu wollen.
Aufgekommen war die Diskussion aufgrund einer Verurteilung einer Ärztin, welche über einen Link auf ihrer Homepage sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Annegret Kramp-Karrenbauer hatte daraufhin bekannt gegeben, dass sie sich weiterhin für ein ärztliches Informationsverbot bezüglich Risiken, Methoden und Ablauf einen Schwangerschaftsabbruch einsetzen werde.
„Patientinnen gezielt Informationen vorenthalten zu müssen, ist ein Missstand unserer Gesundheitspolitik und kann nicht durch das Gefühlserleben unserer Ministerpräsidentin gerechtfertigt werden.“, so die Vorsitzende des JuLi-Landesarbeitskreises Medizin, Maria Kinberger.
Aufklärungspflicht und Informationsverbot stehen für die Jungen Liberalen zweifelsfrei im direkten Widerspruch. Trotz Patientenwunsch Informationen zurückhalten zu müssen und Fragen nicht beantworten zu dürfen, könne nicht dem Dienst des Patientenwohls entsprechen.
„Eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung durch den selbst ausgesuchten Gynäkologen wird mit Behalt des über 80 Jahren alten Paragraphen weiterhin nicht möglich sein. Informationsfreiheit und Selbstbestimmung müssen ermöglicht werden, anstatt weiterhin hinter dem fehlleitenden Werbebegriff umgangen zu werden.“, so Kinberger abschließend.