My SmartHome is my SmartCastle

Elektronikanbieter haben erkannt, dass innerhalb des Smart Home Marktes noch ein erhebliches Wachstumspotenzial vorhanden ist. Folglich erschienen in den letzten Jahren immer mehr IoT[1]-Geräte für den Haushalt, welche über einen Internetanschluss miteinander vernetzt sind und damit dem Verwender den Alltag erleichtern soll. Mit zunehmendem Fortschritt gehen aber auch bisher unbekannte Probleme einher.

Der Bundeskongress der Jungen Liberalen möge daher beschließen:

  1. Verbraucher werden über die Relevanz von Passwörtern bei internetfähigen Geräten verstärkt aufgeklärt, um die Anzahl ungeschützter Geräte und Systeme zu reduzieren.
  2. Die Vielfalt an Zertifizierungen für SmartHome-Technik soll auf einem grundlegenden Konsens über die Anforderungen für das Erlangen der Zertifizierung beruhen, um ein angemessenes Grundniveau an Sicherheit für den Verbraucher zu gewährleisten. Zugleich wird der Wert der jeweiligen Zertifikate gewahrt. Ein gemeinsamer, europäischer Katalog ist dabei anzustreben.
  3. Die Kosten für die Einrichtung privater Sicherungssoftware, welche über den unter II. genannten Mindeststandard hinaus reicht, können gegenüber dem Staat geltend gemacht werden. Dabei sind im Vorfeld mit den Versicherern Verhandlungen über Beteiligungen zugunsten des Anwenders an dieser Kostenerstattung zu führen.
  4. Die Jungen Liberalen bekennen sich klar dazu, dass von SmartHomes erhobene personenbezogene Daten ausschließlich für den Betrieb der Software verwendet werden dürfen. Dem Verbraucher werden entsprechende juristische Instrumente an die Hand gegeben, die kommerzielle Verwendung seiner Daten zu unterbinden und sich damit beispielsweise von personenbezogener Werbung aufgrund seiner Haustechnik zu entledigen. Auch der Weiterverkauf der Daten kann von Verbraucherseite untersagt werden. Sachbezogene Daten[2] bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
  5. Treten durch die Verwendung von IT-Systemen im privaten Bereich Schäden an anderen Personen oder Sachen auf, gilt es mehr Rechtssicherheit dahingehend zu schaffen, dass der Verbraucher gegenüber dem Hersteller bei Zweifeln über die jeweiligen Verschuldensbeiträge entlastet wird.

 

Sollen Daten des SmartHome-Systems zur Strafverfolgung herangezogen werden, so genügt schon die Einwilligung eines Bewohners der betroffenen Wohneinheit, um die Daten gerichtlich zu verwerten. Eine solche Verwertung außerhalb der Einwilligung muss unmöglich sein.

 

[1] Internet of Things – Begriff für das Phänomen vernetzter Alltagsgeräte

[2] z.B. Systemstatus, Wettermeldungen, Arbeitsabläufe, etc..