Geschäftsordnung des Landeskongresses der Jungen Liberalen Saar
§ 1 Delegierte (1) Delegierte im Sinne dieser Geschäftsordnung sind alle Mitglieder des Landesverbandes, die zu Beginn des Landeskongresses mindestens einen Monat im Besitz ihrer Mitgliedsrechte der Jungen Liberalen Saar sind. (2) Delegierte sind die stimmberechtigten Mitglieder auf dem Landeskongress. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. § 2 […]