#P16

Das allgemeine Wahlalter soll für alle Ebenen des politischen Systems in Deutschland auf 16 Jahre herabgesenkt werden. Als Zwischenschritt fordern wir die Einführung des aktiven Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr im Saarland. Dieses Recht umfasst alle Wahlentscheidungen bis zu den Landtagswahlen

Als mögliche Unterstützer sehen wir alle politischen Jugendorganisationen im Saarland. Allerdings dürfen auch andere Jugendverbände (wie beispielsweise der Landesjugendring) nicht außer Acht gelassen werden. Vielmehr noch: Unserer Ansicht nach ist es wichtig, die Forderung zu entpolitisieren, um keine parteigebundenen Abneigungen anzuziehen. Gerade vor diesem Hintergrund scheint es wichtig, die JuLis als Initiatoren, das Projekt aber als überparteilich, darzustellen. Hier bietet es sich an, dass der JuLi-Landesvorsitzende direkt in seiner Funktion den Kontakt zu den diversen Verbänden sucht und aktiv dafür wirbt.

Neben den gängigen Medienvertretern (SZ, SR, Bild) werden wir auch versuchen kleinere Institutionen, „Forum“, „Saarland Fernsehen“ und „Radio Saarbrücken“ für die Idee zu gewinnen. Darüber hinaus werden wir auch aktiv Medien mit jüngerer Zielgruppe (bspw. Jugendmagazin „Chilly“ oder auch Radiosender wie Big FM und Radio Salue) kontaktieren.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Mitbestimmungsrecht für Jugendliche durch die Einrichtung von Jugendparlamenten im Saarland

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung von Jugendparlamenten in saarländischen Städten und Gemeinden.

Der Jugend soll eine konkrete Partizipationsmöglichkeit in der Politik ihrer Städte und Gemeinden gegeben werden. Jugendparlamente sind bereits heute in vielen europäischen und deutschen Städten und Gemeinden ein erfolgreicher Weg Jugendliche für Politik zu interessieren.

Diese haben oft einen anderen Blickwinkel als die bereits, oftmals langjährigen, etablierten Kommunalpolitiker. Die Jugend kann somit durch neue und frische Anregungen in den Stadt- bzw. Gemeinderäten aktiv die Kommunalpolitik und damit auch ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten.

Dieses Recht auf Mitgestaltung ist bereits in diversen Gesetzestexten wie z.B. dem des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 1 Abs. 1, 3; § 11 Abs. 1) bzw. dem des Jugendförderungsgesetzes (§ 2), sowie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Art. 12 Abs. 1) festgelegt.

Die Jugendparlamente werden in den einzelnen Gemeinden bzw. Bezirken eingerichtet. Sie bestehen aus 6-8 Jugendlichen, im Alter von 14-21 Jahren, der jeweiligen Gemeinden und vertreten unabhängige, überparteiliche, politische Interessenvertretungen alle Anliegen der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder des Parlamentes sind alle 2 Jahre in den Schulen zu wählen. Diese müssen sich dann in regelmäßigen Abständen versammeln. Dabei werden Bereiche verschiedener Themen wie z.B. Schule, Jugendhilfe, Freizeitmöglichkeiten, etc. diskutiert und eine gemeinsame Position erarbeitet. Zwei Vertreter des jeweiligen Jugendparlamentes  haben das Recht, die erarbeiteten Positionen in den Sitzungen der Räte einzubringen und somit bei den Endscheidungsprozessen die Möglichkeit haben mitzuwirken. Ebenfalls haben sie ein generelles Rederecht in den Gremien.

Dem Jugendparlament ist ein Etat zur Verfügung zu stellen, über den es im Rahmen seiner Arbeit zum Wohl der Kinder und Jugendlichen frei verfügen kann.

 

Begründung:

Die Einrichtung eines Jugendparlamentes gibt der Jugend des Saarlandes die Möglichkeit, ihr direktes Umfeld aktiv mit zu gestalten und evtl. zu verbessern.

Desweitern bringt ein solches Parlament die Jugend mit der Arbeit der Politik in Kontakt und ist ein Weg diese evtl. zu verjüngen.

Gleichzeitig unterstützt die Einrichtung solcher Jugendparlamente die Ziele der Bunds-, Landes- bzw. Kommunalpolitik, der Politikverdrossenheit und dem mangelnden politischen Interesse entgegen zu wirken.

Somit wäre die Einrichtung von Jugendparlamenten für alle Seiten ein Gewinn.