LaKo-Stimmrecht nach einmonatiger Mitgliedschaft

Die Jungen Liberalen Saar beschließen den § 11 I 1 der Landessatzung wie folgt abzuändern:

„Zusammensetzung des Landeskongresses Rede-, Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes, die mindestens 1 Monat im Besitz ihrer Mitgliedsrechte sind.“

Die Begründung erfolgt mündlich.

„Sunset-Klausel“ als neuen § 11 III der Landessatzung

An den letzten Satz des Absatzes 2 werden folgende Sätze anfügt:

Jeder Antrag muss einen Vorschlag über die Dauer seiner Gültigkeit enthalten, der Teil des Beschlusses wird (Auslaufklausel). Alle Beschlüsse verlieren ihre Gültigkeit spätestens nach 5 Jahren, wenn sie nicht vom Landeskongress oder vom Landesvorstand bestätigt werden. Einzelne Beschlüsse können als Grundsatzbeschlüsse gewertet werden und sind von der Auslaufklausel ausgenommen. Der alte § 11 III wird § 11 IV.

Die Begründung erfolgt mündlich.