Umwandlung der Jungen Liberalen Saar in einen eingetragenen Verein & Konsolidierung
Die Satzung der Jungen Liberalen Saar wird wie folgt geändert:
LaKo-Stimmrecht nach einmonatiger Mitgliedschaft
Die Jungen Liberalen Saar beschließen den § 11 I 1 der Landessatzung wie folgt abzuändern: „Zusammensetzung des Landeskongresses Rede-, Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes, die mindestens 1 Monat im Besitz ihrer Mitgliedsrechte sind.“ Die Begründung erfolgt mündlich.
„Sunset-Klausel“ als neuen § 11 III der Landessatzung
An den letzten Satz des Absatzes 2 werden folgende Sätze anfügt: Jeder Antrag muss einen Vorschlag über die Dauer seiner Gültigkeit enthalten, der Teil des Beschlusses wird (Auslaufklausel). Alle Beschlüsse verlieren ihre Gültigkeit spätestens nach 5 Jahren, wenn sie nicht vom Landeskongress oder vom Landesvorstand bestätigt werden. Einzelne Beschlüsse können als Grundsatzbeschlüsse gewertet werden und […]