Die Jungen Liberalen Saar beschließen den § 11 I 1 der Landessatzung wie folgt abzuändern:
„Zusammensetzung des Landeskongresses Rede-, Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes, die mindestens 1 Monat im Besitz ihrer Mitgliedsrechte sind.“
Die Begründung erfolgt mündlich.