Statement von Patrick Reingruber zu § 173 StGB

Teil I: Statement von Patrick Reingruber zu § 173 StGB

  1. Faust III – Die Jungen Liberalen und ein Beschluss aus dem Jahr 2007

Es ist das eine, verstaubte Buch, ganz hinten im Regal. Ein Klassiker, den ein Großteil aller Menschen besitzt, den jedoch niemand so wirklich lesen möchte, weil er lang ist und kompliziert. Und dann gibt es da auch noch die Inhaltsangabe. Da steht doch alles, was man wissen muss.

Sie stellten uns die „Gretchenfrage“. Die ist – gerade für kontroverse Themen – sehr praktisch.

Es ist eine Frage, die unsere Absichten aufdecken soll. Sie soll uns zu einer offenen Haltung, einem Bekenntnis zwingen, das wir gegebenenfalls nicht bis zum Zeitpunkt der Frage abgegeben haben.

Und so verhielt es sich mit dem Pulverfass-Beschluss der Jungen Liberalen aus dem Jahr 2007.

Ein wahrer Philosoph offenbart den in Vergessenheit geratenen Beschluss in sozialen Medien, begleitet mit den bedachten Worten: „Alle JuLis lieben ihre Mami, aber leider dürfen Sie nicht.(…)“.

Es reicht ein schlichtes: „Was???“ und die Gretchenfrage entfaltet ihre Wirkung. Die Weisen des Internets versammeln sich in Scharen und stürzen sich auf die Kommentar-Funktion:

– „Die sind doch bekloppt.“; „Ekelhaft“; „Krank“; „Abartig.“; „Hängt euch weg.“ –

Führen Sie sich bitte kurz vor Augen, dass es sich um eine Jugendorganisation handelt, die unter anderem Heranwachsende an die Komplexität des politischen Geschehens heranführen soll und Ihnen eine Stimme geben soll, aktiv am politischen Leben teilzuhaben mit der Intention, Dinge zu verändern und bestenfalls zu verbessern. Fragen Sie sich bitte kurz, ob Sie nun stolz sind auf ihren “geleisteten Beitrag”

Aber es gibt natürlich immer zwei Seiten einer Münze. Es gibt Protagonisten, die mit der dauerhaft unterkomplexen Beantwortung kritischer Fragen ihren Teil zur Absurdität der Debatte fundamental beitragen. Die Auseinandersetzung mit § 173 StGB, einer „traditionsreichen“ Norm des Strafgesetzbuches lässt sich – sollte man meinen – evident nicht mit einem Gezwitscher aus zwei Worten beantworten. „Inzest legalisieren!“ ist ein inhaltsleerer Beitrag, der zu keinerlei Sachlichkeit beiträgt und ein falsches Signal in die Menge sendet. „Das geht den Staat nichts an“ ist ebenfalls eine Aussage, die liberaler Politik nicht gerecht wird, denn es fehlt das entscheidende “Warum?”.

Sie löst aber in der Menge einen Initialreiz aus. Den Schrei nach „VERBOT“ und „FREIHEIT“. Beides vage Begriffe, die zwar grundsätzlich durchaus geeignet sind, einen Sachverhalt zu klären, in der Praxis jedoch für sich entwickelnde Geschehnisse keine angemessenen Antworten ohne weitere Ausführung liefern.

Es ist ein Irrglaube, dass „Verbote“ heute eine praktikable Reaktion auf die Probleme unserer Zeit liefern und es ist eine Schwäche politischer Parteien, ihre Agenda auf Verboten aufzubauen. „Verbote“ sind gerne gesehen, weil Sie oft die denkbar einfachste Lösung auf einen Sachverhalt darstellen. Wir könnten alle Uhren dieser Welt verbieten, die Zeit läuft trotzdem weiter.

Ähnlich verhält es sich mit dem Ruf nach „Freiheit“. Sie bietet dem Einzelnen eine simple Nachvollziehbarkeit, ohne sich tiefgreifend mit dem Verständnis seines Gegenüber befassen zu müssen.

Überraschung: Beides kann zur Lösung eines Problems beitragen. Und wir können es, beispielsweise durch den Gewinn neuer Erkenntnisse, beides konstant hinterfragen.

Sie stellten uns die Gretchenfrage. Willkommen, bei „des Pudels Kern“.

  1. Erst bilden, dann BILD-en

Die auftretende Hypokrisie der Internet-Weisen wäre beinahe amüsant, wenn Sie in der Sache nicht gleichzeitig so traurig wäre. Die prompten und teilweise sehr extremen Reaktionen auf den ausgegrabenen Beschluss wurden in zahlreichen Medienportalen redaktionell aufbereitet und visuell festgehalten.

Focus: „JuLis wollen Inzest-Verbot abschaffen – und verstören mit der Begründung“

Ruhr Nachrichten: „Tabubruch bei der FDP: Junge Liberale wollen Inzest erlauben“

Der Westen: „Nun, 13 Jahre später, sorgen die Julis erneut für Aufsehen mit ihrer Forderung den Paragraph 173StGb abschaffen zu wollen“

RT Deutschland: „JuLis fordern über Twitter erneut Abschaffung von Inzestverbot“

u.v.m.

Die Kommentierungen in sozialen Medien erreichen in Sekunden ein unvorstellbares Ausmaß. Und es ist ein Verhalten, dass von den gleichen Menschen scharf kritisiert wird, es ist die Gier auf Skandale: Schnell kommentieren, der Kontext ist zweitrangig.

Was für eine beißende Ironie, dass ausgerechnet die so oft kritisierte BILD-Zeitung vergleichsweise frei von Wertungen Bericht erstattet und die Kernaussagen hervorhebt, statt sich auf die lächerlichen Beleidigungen im Netz einzulassen. Reminder: Vielleicht, liebe Internet-Weisen, überdenken Sie hier ihr Verhalten.

Exkurs: Interessant ist, dass der zeitliche und sachliche Kontext des Beschlusses der JuLis aus 2007 unterschlagen wurde. Ein überaus prägendes Jahr, bedenkt man den entscheidenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Folgejahr, auf den wir im zweiten Teil zu sprechen kommen.

Der Bundesvorstand der Jungen Liberalen, das sei an dieser Stelle gesagt, agierte souverän und konsequent in der Debatte. Er verteidigte den Beschluss aus dem Jahr 2007 und führte eine sachliche Argumentation an, über die man im Wortlaut zwar streiten mag, jedoch den Kern des Problems widerspiegelt, zumal der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (Winfried Hassemer) substanziell die Verfassungsmäßigkeit des § 173 StGB in Frage stellte. Das geht insbesondere auch aus den vorbenannten Kommentaren hervor, in denen keiner so richtig den roten Faden findet.

Dass sich der FDP-Generalsekretär, Volker Wissing, im Namen der Partei von dem Beschluss der Jungen Liberalen distanziert, ist – für viele vermutlich unverständlich – nachvollziehbar und plausibel. Schließlich erging der Beschluss aus 2008 zu Gunsten der Verfassungsmäßigkeit des § 173 StGB. Wer sich inhaltlich damit befasst hat und zu dem gleichen Ergebnis kommt, dem kann man keinen Vorwurf machen. Überraschung!

Weniger Verständnis habe ich für die Internet-Nutzer, die prompt auf den Beschluss der Jungen Liberalen reagierten.

Sprechen wir über § 173 StGB, so müssen wir uns unter anderem mit der Historie, der Systematik, den Zweck der Strafnorm und dem Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen. Dabei müssen wir uns zwingend mit dem Konzept der Ehe und Familie als strafrechtliches Schutzgut sprechen, über Eugenik, über den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und über die Behandlung der Moral als strafrechtlich geschütztes Gut.

Es ist jene, chaotische und halbherzige Begründung im Gesetzgebungsverfahren und im Rahmen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, die die Notwendigkeit der Debatte zum Vorschein bringt. Das ist die Essenz des Beschlusses der Jungen Liberalen aus 2007, der seine Forderung berechtigt.

Es gibt eben noch Dinge, über die wir reden müssen. Als Teaser hier ein paar Negativbeispiele der Debatte.

Familie und Ehe:

Herr Polenz, es mag wohl zutreffen: „Inzest zerstört Familien.“

Doch § 173 StGB stellt den Oralverkehr nicht unter Strafe, oder den Beischlaf zwischen Verschwägerten und sind diese nicht auch geeignet Familien zu zerstören?

Eugenik:

Internet-Weiser, ich würdige ihr poetisches Talent (wirklich): „Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, aber dieser hier hinkt nicht nur, er hat zwei mit einer stumpfen Axt abgetrennte Beine, deren Stümpfe so bluten wie mein IQ sinkt, wenn ich diesen geistigen Müll lesen muss.“

Wen schützt die Norm, wer ist Adressat? Das künftige, quasi noch zu gebärende Kind? Mit einer Wahl zwischen seiner eigenen Nicht-Existenz und einem gegebenenfalls stark erhöhten Risiko eines Lebens mit Erbkrankheit? Oder gar die Eltern wegen dem öffentlichem Druck und die zusätzlichen Aufwendungen für die Pflege eines potentiell erbkranken Kindes, wobei das Kind in dem Fall als Schaden angesehen wird und ihm deshalb die Existenzberechtigung abgesprochen wird?

Zumal ein Zeugungsverbot gerade zum Schutze vor Erbkrankheiten dann eben nur diesen Einzelfall betreffen würde – da entsteht der Vergleich, um nur ein kleines Beispiel zu nennen.

Moral:

Ich greife zuletzt noch einen Beitrag auf, der mich aufstoßen lässt. Es ist – bezogen auf die Debatte – ein kleiner Beitrag aus der „AfD Kompakt“. Beziehungsweise geht es um den Kommentar des familienpolitischen Sprechers, der sich unter der Überschrift „Inzestpläne der FDP-Jugend zeigen verlorenen moralischen Kompass“ äußert: (Wow.)

Anmerkung: Seien Sie unbesorgt, liebe Leserinnen und Leser. Sie müssen den Beitrag selbst nicht lesen. Er beschränkt sich im Wesentlichen auf vier Sätze und ist inhaltlich-konzeptionell so eingeschränkt verfasst, dass ihn die offensichtlich Angesprochenen auch verstehen können.

Die Menschen in Deutschland wollen keine Rechtsordnung, die Inzest zu etwas vermeintlich ‚Normalem‘ oder ‚Harmlosem‘ verklärt, das nur der Selbstbestimmung des Einzelnen unterliege. Menschen haben eine Verantwortung für ihr Handeln und deren Folgen – diese Mahnung kommt im § 173 StGB richtigerweise zum Ausdruck.“

Exkurs: „Menschen haben Verantwortung für ihr Handeln und deren Folgen.“, so der Sprecher. Ulkig.

Sicher könnte die Generalprävention ein Aspekt sein, eine Art appellative Funktion des § 173 StGB, zu bestimmen, was richtig ist und was falsch, ohne dass es seine Wirkung entfalten sollte. Doch ist die Moralvorstellung nicht ein überholtes Konstrukt und eine sich wiederholende Geschichte?


Hat nicht der Gesetzgeber die Straffunktion bloßer Moralvorstellungen mit der Streichung des Ehebruchs (§ 172 StGB a.F.) und der Streichung der sexuellen Handlungen zwischen zwei Personen männlichen Geschlechts (§ 175 StGB a.F.) aufgehoben, weil wir uns weiterentwickelt haben? Sind wir nicht im Stande, bessere Lösungen als eine Gefängnisstrafe zu finden und an anderer Stelle einzuwirken?

  1. Liberale Politik ist anstrengend aber mehrheitsfähig

Ich lade alle Leser ein, ein paar Fragen zu verinnerlichen. Wollen wir gesellschaftlich am Rande stehen und über andere urteilen, oder nicht doch lieber versuchen, gemeinsam etwas zu verbessern?

Liberale Politik tut weh. Wir geben uns nicht zufrieden mit den wirklich einfachen und offensichtlichen Lösungen. Wir behalten Erkenntnisse der Wissenschaft im Auge, teilen unsere Erfahrungen, sprechen mit Menschen und setzen uns ein für innovative Konzepte. Natürlich akzeptieren wir auch einen Sachverhalt, solange es keine noch keine bessere Lösung gibt. Doch wir müssen immer alles hinterfragen, um vorwärts zu kommen.

Hätte ich mich für ein simples „dafür“ oder „dagegen“ und sonstige Halbwahrheiten entschieden, wäre ich nicht bei den Jungen Liberalen gelandet. Dann wäre ich nicht bei den Freien Demokraten gelandet. Hier konnte ich im Dialog den Großteil meiner Gesprächspartner überzeugen, ihre Einstellung zu § 173 StGB zu überdenken.

Es gibt im Saarland junge, kluge Köpfe, die künftig einen entscheidenden Beitrag leisten können.

Ich empfinde es als meine und unser aller Pflicht, diese jungen Menschen vor verbalen Angriffen zu schützen, denn Debatten sind etwas Gutes und wir täten gut daran, Sie zu fördern statt Interessierten mit Beleidigungen und Schmach zu begegnen. Es braucht überall liberale Denker und ich freue mich über jeden Gebliebenen und jeden Neuzugang bei uns und in der Bundesrepublik.

Bleibt dabei, wenn es in Teil II heißt: Insight „des Pudels Kern“ – Let’s face facts!

Eine angenehmes Wochenende euch allen!

Teil II des Statements findet Ihr hier.

Statement von Patrick Reingruber (JuLis Saar) zu § 173 StGB - Teil I
Patrick Reingruber