A 001/18

Interne Revision der Polizei durch unabhängige Bürgerbeauftragte aufwerten

Die Jungen Liberalen Saar fordern von der Landesregierung und dem Landtag die Schaffung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten, (der sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Anlaufstelle für Beschwerden und Anzeigen gegen die Vollzugspolizei bieten soll.

Zur effektiveren Umsetzung der Abwehrmöglichkeiten des Bürgers gegen die Polizei sind die Vollzugspolizisten verständlich zu kennzeichnen.

Die Stelle soll als unabhängige Instanz vorzugsweise bei der Legislative, dem Landtag des Saarlandes angesiedelt werden und eine ähnliche Position wie die Beauftragte für den behördlichen Datenschutz einnehmen. Sie soll keinem Geschäftsbereich unterstellt sein und ist in der Haushaltsplanung mit den zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Mitteln zu berücksichtigen.

Der Beauftragte ist mit eigenen Ermittlungskompetenzen auszustatten und soll mit entsprechender Personalisierung aus Polizei und Justiz eine die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft ergänzen. Diese Stelle führt zudem eine jährliche Statistik über die Anzahl Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen von Polizisten.

Die Ermittlungen bei Dienstvergehen laufen parallel zur beim Landespolizeipräsidium angesiedelten Stelle „LPP 321 Disziplinarangelegenheiten“. Der Beauftragte hat die Möglichkeit gegen diese Ermittlungsergebnisse Widerspruch einzulegen. Bei strafrechtlichen Angelegenheiten sind die Ergebnisse bei der Staatsanwaltschaft vorzulegen.

Die praktische Umsetzung sieht dabei vor, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit Einwendungen an den Beauftragten wenden, wenn sie die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme in Frage stellen oder ein persönliches Fehlverhalten der Beamten vermuten.

Gleiches gilt für Polizeibeamte, die im Dienst Fehlverhalten beobachten oder Opfer von Benachteiligung werden. Für diese muss der Dienstweg nicht eingehalten werden. Auf Wunsch muss Anonymität garantiert werden.