A 006/18

Schulqualität heißt Lehrerqualität! 

Lehrerinnen und Lehrer sind, egal in welcher Schulform sie tätig sind, die Zentralpersonen unseres Bildungssystems. Sie sind diejenigen, die die Schülerinnen und Schüler fordern und fördern, mit ihnen steht und fällt die Qualität der Bildung. Daher ist es ein großes Anliegen der Jungen Liberalen, die Qualität der Lehrerschaft mit den folgenden Maßnahmen sicherzustellen und zu verbessern.

Gemeinschaftsschulen sind die Hauptschauplätze der Inklusion. Um einen adäquaten Unterrichtsverlauf für alle Beteiligten zu gewährleisten, müssen Förderlehrerstellen ausgebaut und sich um die Besetzung dieser ausdrücklich bemüht werden. Dazu brauchen wir an der Universität des Saarlandes einen eigenen Studiengang „Förderschullehramt“, eine attraktive Besoldung und eine verstärkte öffentliche Werbung über die Möglichkeiten dieses Studiengangs.

Gleichzeitig muss auch die Lehrerschaft einer Gemeinschaftsschule in gerechter Weise besoldet werden. Wir fordern daher, alle Lehrpersonen mit gleicher Ausbildung auch gleich zu besolden und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten zu schaffen, um einen Karriereaufstieg innerhalb der Lehrerschaft zu ermöglichen.

Schulformübergreifend müssen Anreize für einen qualifizierten Unterricht bestehen. Die Jungen Liberalen genügen sich nicht mit sporadischen Lehrüberprüfungen durch die Schulleitungen. Vielmehr müssen in regelmäßigen Abständen, auch über das 50. Lebensjahr hinaus Lehrkräfte durch unabhängige Beauftragte des Kultusministeriums im Rahmen einer Lehrprobe überprüft werden. Das Prüfergebnis muss eine gewichtige Rolle bei Versetzungsbegehren spielen und durch die Androhung bzw. Durchführung von Zwangsversetzungen auch eine erhebliche persönliche Bedeutung bekommen und nicht nur eine bürokratische Lappalie darstellen.

Zusätzlich muss die dauerhafte Fortbildung der Lehrerschaft gewährleistet werden, damit der Unterricht auch auf dem aktuellsten Stand erfolgt. Daher verlangen die Jungen Liberalen Saar verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen, deren Anforderungen nicht durch den bloßen Besuch erfüllt werden, sondern erst durch das Bestehen einer den Rahmen der Fortbildungsveranstaltung adäquat abdeckenden Prüfung.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.