A 009/18

Freiwillige Rentenversicherung für Prostituierte

Die Jungen Liberalen Saar fordern:

  1. Die Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für Angestellte Prostituierte. Jeder Prostituierten, die in einem Bordell, Laufhaus, Saunaclub etc. angestellt ist, soll es freistehen sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.
  2. Das Beibehalten und Ausbauen von Angeboten zur Wiedereingliederung von Prostituierten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die gewöhnlich von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden.
  3. Schaffung kostengünstiger Umschulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  4. Die Öffentlichkeit durch angemessene Maßnahmen für das Thema zu sensibilisieren um Ressentiments und Stigmatisierung abzubauen.
  5. Die Ergreifung entsprechender Maßnahmen um der Ausbeutung durch den Arbeitgeber aufgrund der fehlenden Rentenversicherung entgegen zu wirken.

 

Begründung:

Durch das Prostituiertenschutzgesetz, welches seit 01.07.2017 in Kraft ist, wird eine Anmeldung als Prostituierte zur Voraussetzung dieses Gewerbe legal betreiben zu dürfen. Daraus folgt, dass alle Prostituierten, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, Rentenversicherungspflichtig sind. Dies stellt für die Frauen und Männer in diesem Gewerbe eine erhebliche Belastung dar, da branchenüblich ein sehr hohes Bruttoeinkommen erwirtschaftet wird, jedoch auch beträchtliche Ausgaben für die Ermöglichung ihrer Arbeit tätigen müssen. Werbungskosten, Kosten für Arbeitskleidung usw. können zwar im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings sind angestellte Prostituierte die regelmäßig ihre Steuererklärung einreichen eine Seltenheit. (Bedingt durch Sprachbarrieren, zeitlicher Aufwand, Kosten für Steuerberater etc.) Frauen und Männer, denen es finanziell zuzumuten wäre ihren Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten sind in aller Regel selbstständig tätig und folglich ohnehin nicht versicherungspflichtig. Ein weiterer Faktor der gegen eine Versicherungspflicht für Prostituierte spricht ist die sehr kurze Erwerbstätigkeitsdauer. Frauen und Männer die nach dem 40. Lebensjahr noch profitabel im käuflichen Gewerbe tätig sein können sind die Ausnahme, womit auch die Rentenansprüche im Alter rapide zurückgehen. Ganz zu schweigen von der Zeit bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres, mit dem erst ein Anspruch auf Rentenzahlung besteht. Zu guter Letzt sind gerade angestellte Prostituierte in ihrem Arbeitsumfeld schädlichen Einflüssen, wie bspw. Harten Drogen, Gewalt und posttraumatischem Stress, exponiert.  Daraus resultiert eine erheblich gesenkte Lebenserwartung, die wiederum eine geringe Wahrscheinlichkeit dass überhaupt eine Rente in Anspruch genommen werden kann bewirkt. Es sei jedoch angemerkt, dass eine geringere Lebenserwartung als die der Durchschnittsbevölkerung statistisch nicht belegt werden kann, da keine offizielle Statistik zur Lebenserwartung von Prostituierten existiert.

Aus alle dem folgt, das ein Zwang zur Rentenversicherung für angestellte Prostituierte eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt, die einen Anreiz dazu schaffen kann eine Anmeldung als Prostituierte zu umgehen und ein Dasein in der Illegalität, fernab des Schutzes der Behörden zu fristen. Solchen potentiellen Folgen gilt es frühzeitig, durch die oben beschriebenen Maßnahmen entgegen zu wirken.