A 016/18

Mitgestaltungsrecht für Jugendliche durch Einrichtung von Jugendparlamenten im Saarland

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung von Jugendparlamenten in saarländischen Städten und Gemeinden.

Der Jugend sollte eine konkrete Partizipationsmöglichkeit in der Politik ihrer Städte und Gemeinden gegeben werden. Jugendparlamente sind bereits heute in vielen europäischen und deutschen Städten und Gemeinden ein erfolgreicher Weg Jugendliche für Politik zu interessieren.

Diese haben oft einen anderen Blickwinkel wie die bereits, oftmals langjährigen, etablierten Kommunalpolitiker. Die Jugend kann somit durch neue und frische Anregungen in den Stadt- bzw. Gemeinderäten aktiv die Kommunalpolitik und damit auch ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten.

Dieses Recht auf Mitgestaltung ist bereits in diversen Gesetzestexten wie z.B. dem des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 1 Abs. 1, 3; § 11 Abs. 1) bzw. dem des Jugendförderungsgesetzes (§ 2), sowie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Art. 12 Abs. 1) festgelegt.

In der Praxis könnte es so aussehen, dass die Jugendparlamente in den einzelnen Gemeinden bzw. Bezirken eingerichtet werden. Sie sollten aus 6-8 Jugendlichen, im Alter von 14-21 Jahren, der jeweiligen Gemeinden bestehen und als unabhängige, überpolitische, politische Interessenvertretungen alle Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und Öffentlichkeit vertreten. Eine Möglichkeit wäre es die Mitglieder des Parlamentes, alle 2 Jahre, in den Schulen zu wählen. Diese müssten sich dann in regelmäßigen Abständen versammeln. Dabei werden Bereiche verschiedener Themen wie z.B. Schule, Jugendhilfe, Freizeitmöglichkeiten, etc. diskutiert und eine gemeinsame Position erarbeitet. Zwei Vertreter des jeweiligen Jugendparlamentes sollten das Recht haben, die erarbeiteten Positionen in den Sitzungen der Räte einzubringen und somit bei den Endscheidungsprozessen die Möglichkeit haben mitzuwirken. Ebenfalls sollten sie ein generelles Rederecht in den Gremien bekommen.

Es wäre auch wünschenswert dem Jugendparlament einen eigenen Etat zur Verfügung zu stellen, über den es im Rahmen seiner Arbeit zum Wohl der Kinder und Jugendlichen frei verfügen kann. Dadurch könnte gleichzeitig das richtige Haushalten gelernt werden.

 

Begründung:

Die Einrichtung eines Jugendparlamentes gibt der Jugend des Saarlandes die Möglichkeit, ihr direktes Umfeld aktiv mit zu gestalten und evtl. zu verbessern. Desweitern bringt ein solches Parlament die Jugend mit der Arbeit der Politik in Kontakt und ist ein Weg diese evtl. zu verjüngen. Gleichzeitig unterstützt die Einrichtung solcher Jugendparlamente die Ziele der Bunds-, Landes- bzw. Kommunalpolitik, der Politikverdrossenheit und dem mangelnden politischen Interesse entgegen zu wirken. Somit wäre die Einrichtung von Jugendparlamenten für alle Seiten ein Gewinn.