A 001/19

A001/19 – Leitantrag: Liberal und sozial

I. Grundsätze

Die Jungen Liberalen Saar möchten mit ihrer Politik ein selbstbestimmtes Leben in größtmöglicher Freiheit ermöglichen. Die Rolle des Staates sehen wir als den äußeren Rahmen, der seinen Bürgern Sicherheit garantiert. Sicherheit ist dabei niemals nur als Abwesenheit von Kriminalität zu verstehen – Sicherheit ist auch eine stabile Gemeinschaft innerhalb des Staates.

Wir möchten mit unserer Politik vor allem sicherstellen, dass:

  • Existenzängste nicht den Mut derjenigen ausbremsen, die an den Fortschritt von morgen denken,
  • Gerechtigkeit nicht mit Gleichheit verwechselt wird,
  • Generationen sich gleichermaßen gegenseitig unterstützen
  • der Arbeitsmarkt sich weiterhin am Prinzip der Privatautonomie orientiert, sodass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber als gleichberechtigte Parteien auf Augenhöhe begegnen und der Staat lediglich einen äußeren Rahmen für Verhandlungen gewährleistet.

II. Die Rente: Deal der Generationen

Mit dem Generationenvertrag ist die Alterssicherung von Einzahlungen der Erwerbstätigen sicherzustellen, im Gegenzug erhalten auch diese im Alter einen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenkasse. Dieses früher gerechte Prinzip ist durch die heutige demographische Struktur aufgebrochen worden. Die Jungen Liberalen möchten den Generationenvertrag ad hoc nicht auflösen. Stattdessen wird das zukünftige Beitragsniveau stabilisiert. Rentenerhöhungen, wie sie gern um Wahlen herum beschlossen werden, befürworten wir nur dann, wenn dies nicht zu finanziellen Lasten der jüngeren Generation geschieht.

 

III. Arbeitslosensicherung

Das bestehende Grundkonzept aus Arbeitslosengeld I (ALG I, Lohnfortzahlung iHv 60% ohne Kinder und 67% mit Kindern gestaffelt bis zu 24 Monate) und Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV, Mindestsatz 424,00€) erachten wir als ausreichend. Verlängerungen der Bezugsdauer von ALG I sind unserer Meinung nach unbegründet. Auch dürfen Anreize, sich wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, nicht durch Auflagenerleichterungen bei ALG II gemildert werden. Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, soll (auch) das in seiner Macht stehende tun müssen, diesen Zustand zu beheben.

IV. Mindestlohn

Die Jungen Liberalen Saar erkennen den Mindestlohn nur als ultima ratio zur Verhinderung von sogenanntem Lohndumping an. Die gesetzliche Grenze von derzeit 9,19 € ist zur Verfolgung dieses Zwecks ausreichend – einer weiteren Erhöhung stehen wir kritisch gegenüber. Vielmehr sollen vermehrt Branchenmindestlöhne zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden für einen bestimmten Zeitraum verbindlich festgesetzt werden.

V. weitere Sozialleistungen

Die Jungen Liberalen Saar modernisieren die Besteuerung von Ehegatten. Statt dem bisherigen sog. Ehegattensplitting, soll ein Familiensplitting gerade dort Steuererleichterungen schaffen, wo sie auch dringend gebraucht werden: bei den Familien, den Keimzellen der Gesellschaft. An die Stelle der gemeinsamen Besteuerung von Ehegatten als ein Steuerpflichtiger soll ähnlich zu Art. 194 ff. des französischen Code général des impôts das Gesamteinkommen durch die Anzahl der Kinder geteilt, jeweils besteuert und anschließend mit der Zahl der Kinder multipliziert werden, um die Gesamtsteuer zu beziffern. Dieses Modell ist an keine Ehe gebunden, sondern ausschließlich daran, dass beide Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Zusätzlich setzen sich die Jungen Liberalen Saar stetig für ein elternunabhängiges BAFöG ein. Hinsichtlich der Krankenversicherung lehnen wir eine einheitliche Bürgerversicherung ab, um den erheblichen Investmentvorteil privater Versicherungen in das Gesundheitssystem nicht zu gefährden und den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu fördern. Studierende sind bis zur Vollendung ihres Studiums innerhalb der Regelstudienzeit oder mindestens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vom Krankenkassenbeitrag zu befreien. Weiterhin lehnen wir jede Form des „Midlife-Bafög“ ab. Zwar heißen wir jede Fortbildungsmaßnahme in jedem Alter willkommen, doch reichen die aktuellen Mittel kaum zur Hilfe der Studierenden. Dies muss jedoch zunächst im Vordergrund stehen, ehe man über eine Ausweitung der Bafög-Mittel in diese Richtung nachdenkt.

VI. Die Zukunft des Sozialsystems: Das liberale Bürgergeld

Langfristig gilt es, das Sozialsystem zu vereinfachen. Dabei ist es auf seinen ursprünglichen Grundgedanken zurückzuführen: die Sicherung eines Existenzminimums. Heute werden zusätzlich zu den historisch bewährten Sozialversicherungen zahlreiche fallbezogene und steuerfinanzierte Transferleistungen geleistet, die aufgrund ihrer gesamtheitlichen Intransparenz hohen Beratungsaufwand erfordern. In der Folge geht der eigentliche Zweck fehl: Es profitieren nicht diejenigen am meisten, die die Hilfen dringend benötigen, sondern vielmehr diejenigen, die sich ausführlich haben beraten lassen. Durch ein liberales Bürgergeld werden sämtliche steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einer einheitlichen Geldzahlung zusammengefasst. Die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung) bleiben davon unangetastet. Der einheitliche Auszahlungsbetrag soll folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat),
  • Unterkunft und Heizung (differenziert nach Wohnortverhältnissen)
  • Ergänzungsbeiträge für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung,
  • Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft,
  • Mehrbedarfe bei schulischer, berufsschulischer und universitärer Ausbildung und bei speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen und Erkrankungen

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Asylsuchende sowie zur Ausreise verpflichtete erhalten weiterhin die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und sind vom Bürgergeld ausgenommen. Für Kinder bis 16 Jahren werden den Eltern zusätzlich als Kindergeldersatz 50% des Bürgergeldes pro Kind gezahlt. Ab 16 Jahren hat eine Person dann vollständigen Anspruch auf Bürgergeld. Grundsätzlich ist das Bürgergeld mit dem aktuellen Bruttoerwerbseinkommen des Empfängers gegenzurechnen. Um aber Anreize zum selbstständigen Lebensunterhalt zu schaffen, werden nach Einkommenshöhe gestaffelte Freibeträge als Bürgergeldersatz gewährleistet.

Unter den Sozialversicherungen bietet ein verstärkter Wettbewerb bessere Leistungen zu besseren Konditionen für die Versicherten. Dazu besteht nach Einführung des Bürgergeldes für alle Bürger unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis die Wahlfreiheit zwischen der staatlichen oder privaten Versicherung.

VII. Evaluation

Sozialpolitisches Handeln des Staates muss kontinuierlich auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Jungen Liberalen Saar sprechen sich für eine Armutsberichterstattung auf der Kreisebene aus. Maßnahmen und Projekte zur Armutsbekämpfung sind regelmäßig auf Auswirkungen und Erfolg zu kontrollieren.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.