Klare Absage an Artikel 11 bis 13

 

Begründung:

Europa sollte ein Zentrum für Kreativität und Freiheit sein. Artikel 11 bis 13 stellen durch die Forderung nach “automatischer Filterung” eine ernste Gefahr für die Meinungsfreiheit unserer Gesellschaft dar. Seit November 2016 existiert eine Einigung zwischen YouTube und der Gema. Das bedeutet, dass kreative Köpfe längst vergütet wurden. Das Einschreiten der EU in der Form von Upload Filtern setzt YouTube, eine Firma, die seit Jahren ContentID, ein System, das Fremdinhalt erkennt und die Monetarisierung an den Rechteinhaber meldet unter rechtlichen Druck, da eine Haftung für User Inhalte nicht gewährleistet werden kann. Daraus folgt, dass kleineren Usern das kreieren von Content untersagen könnte und somit die Meinungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird. Das wahllose und übervorsichtige Sperren von Inhalten auf Plattformen auf denen man frei seine Meinung äußern konnte, wie Facebook, Instagram und Twitter führt zu einseitiger Berichterstattung und Unterdrückung von Meinungen der Bürger*Innen.

Artikel 12 ist eine Zeitreise zurück in die 1950ger. Das Vergütungssystem für Urheber besagte damals, dass die Gewinne einer Verwertungsgesellschaft zwischen dem Urheber und dem Verleger geteilt werden sollen. 2015 befand der europäische Gerichtshof, dass die Vergütung den Urhebern und nicht den Verlagen zustünde. Artikel 12 stellt den Zustand vor dem Urteil aus dem Jahre 2015 wieder her. Kreativen Köpfen die Vergütung für Ihre Leistung zu entziehen ist nicht mit den europäischen Werten vereinbar.