S 001/19

Reduzierung der Amtszeit des Vorstandes

Der Landeskongress möge beschließen:

 

[Reduzierung der Amtszeit]

Punkt 12 Absatz 5 Nr. 1 Satz 1 der Landessatzung soll zu folgendem Wortlaut geändert werden: 

“Die Mitglieder des Landesvorstandes werden für die Dauer eines Jahres gewählt.”

 

Punkt 14 Absatz 1 Satz 1 der Landessatzung wird redaktionell überarbeitet und wie folgt geändert:

“WAHL: Es wird ein Awareness Team bestehend aus zwei Personen auf die Dauer von einem Jahr vom Landeskongress gewählt.”

 

Punkt 15 Absatz 1 Satz 1 der Landessatzung wird umgeschrieben zu:

“Die Kassenprüfer des Landesverbandes werden auf die Dauer von einem Jahr gewählt.”

 

Punkt 16 Absatz 6 Buchstabe d Satz 1 der Landessatzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

“Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von einem Jahr gewählt.”

 

Punkt 18 Absatz 4 Satz 1 wird gleichfalls geändert:

“Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von einem Jahr gewählt.”

 

[Streichung des Stellvertreters ohne Ressort]

In Punkt 12 Absatz 4 wird der Stellvertretende Landesvorsitzende ohne bzw sonstigen Ressort ersatzlos gestrichen.

 

[Wahl des Landesgeschäftsführers]

Punkt 12 Absatz 2 Satz 3 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen:

“Der Landesvorstand kann einen Landesgeschäftsführer bestellen.”

 

Stattdessen wird Punkt 12 Absatz 4 der Landessatzung unterhalb des Passus um den Landesgeschäftsführer erweitert:

“der Landesvorstand kann weiterhin durch folgende Ämter erweitert werden:”

 

In Punkt 12 Absatz 5 wird eine neue Nr. 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut:

“2. Der Landesgeschäftsführer wird auf Vorschlag des Landesvorsitzenden gewählt. Sollte der Vorgeschlagene in diesem Wahlgang keine Mehrheit erreichen, so steht in den weiteren Wahlgängen dem Landeskongress ein Vorschlagsrecht zu. Das Amt des Landesgeschäftsführers bleibt unabhängig vom Landesvorsitzenden.“

Alle weiteren 9 Nummern ändern sich entsprechend.

 

[Stimmrecht der LHG im Landesvorstand der JuLis Saar]

Punkt 12 Absatz 4 am Ende soll folgenden Wortlaut erhalten:

“Der Landesvorsitzende der FDP hat Rederecht. Die Vorsitzenden der Liberalen Hochschulgruppe Saar und der Liberalen Schüler Saar haben – sofern sie Mitglied der Jungen Liberalen Saar sind – Rede- und Antragsrecht im Landesvorstand. Zusätzlich hat der Vorsitzende der Liberalen Hochschulgruppe Stimmrecht im Landesvorstand. ”

 

Die Begründung erfolgt mündlich.