A 012/21 – Psychedelische Substanzen

Antragsteller: LAK Gesundheit & Innovation

 

Der Landeskongress möge beschließen:

 

Ziel dieses Antrags ist die komplette Legalisierung der psychedelischen Substanzen LSD, Meskalin und Psilocybin.

Im Zusammenhang mit einer begrenzten Testphase, werden dazu gefordert:

– Fortbildung für Ärzte, Psychologen und Apotheker zu den Substanzen und deren (therapeutische) Verwendung

– Risikoeinschätzung durch Psychologen/Psychiater (bezogen auf die Möglichkeit, dass sich durch den Konsum psychische Probleme entwickeln/verschlimmern)

– Personen mit geringem Risiko sollen in Apotheken die Substanzen in begrenzten Maßen erwerben können Dazu dreijährige Beobachtungsphase, in der die Auswirkungen des Konsums auf die Menschen beziehungsweise dort auftretende Auffälligkeiten protokolliert und ausgewertet werden

– Finanzielle Förderung von Studien mit Psilocybin und weiteren psychedelischen Substanzen

Nach den drei Jahren Risikoeinschätzung soll eine vollständige Legalisierung aufgrund der erhobenen Daten und durchgeführten Studien stattfinden, inklusive:

1) Fortbildungen für Ärzte, Psychologen und Apothekern über psychedelische Substanzen, insbesondere deren Wirkprofil, Dosierungen, therapeutische Verwendungen und Risiken beim Konsum der Substanzen. Diese sollen nach Mindestanforderungen für Inhalte konzipiert und akkreditierbar sein.

2) Eine Testphase zur Legalisierung von psychedelischen Substanzen nach folgendem Konzept:

Psychologen und Psychiater sollen nach fachgerechter Fortbildung eine Risikoeinschätzung des Konsums bei Einzelpersonen durchführen können.

Personen mit niedrigem Risiko soll es ermöglicht werden, die Substanzen LSD, Meskalin und Psilocybin in Apotheken in begrenzten Mengen zu erwerben. Die Mengen sollen auf je 2 Tagesdosen pro Jahr begrenzt sein. Zur Überwachung der Kaufeinheiten sollen digitale Ausweise verwendet werden.

– Einrichtung von Konsumräumen, die speziell auf psychedelische Substanzen ausgerichtet sind. Dort soll der Konsum unter Beobachtung durch Psychologen und Psychiatern begleitet werden, zudem sollen sie als Anlaufstelle für Fragen vor dem Konsum und zur Nachbereitung des Erlebten dienen.

Eine fünfjährige Beobachtungsphase, in der die Auswirkungen des Konsums auf die Personen beobachtet wird. Die Teilnahme soll für alle Konsumenten nach b. verpflichtend sein. Zudem sollen Anstrengungen unternommen werden, eine möglichst repräsentative Gruppe und geeignete Kontrollgruppe zu finden.

Nach Abschluss der Testphase eine Auswertung und erneute Risikoeinschätzung der Substanzen, in Folge derer die Einordnung in das BtMG überprüft wird. Ist die Auswertung nicht repräsentativ, soll die Testphase nach d. verlängert werden

3) Eine erhöhte Förderung von Studien mit psychedelischen Substanzen. Hierzu sollen folgende Punkte beachtet werden:

Eine kategorische Finanzierung von Doppelblindstudien mit Placebo Kontrollgruppe, sofern die erforschten Behandlungen die momentanen Therapieansätze sinnvoll ergänzen.

– Eine Ausarbeitung eines Registers für psychedelische Substanzen. Für die Substanzen soll mindestens eine Pilotstudie pro Indikation mit Therapiepotential unbürokratisch finanziert werden. Zudem sollen bei vielversprechenden Pilotstudien weitere Studien ausreichend finanziert werden.

Die Einrichtung eines Institutes für psychedelische Substanzen. Hierbei soll auf die schon existierende Expertise von Verbänden aus diesem Feld (MIND Foundation, Multidisciplinary Association for Psychedelic Studies) sowie schon existierenden Instituten für psychedelische Substanzen zurückgegriffen werden.

Bereitstellung von Fördermitteln für mindestens 3 Doppelblindstudien mit Placebokontrollgruppe über psychedelische Substanzen pro Jahr.

 

Begründung: Erfolgt mündlich.