A 022/18

Abhängigkeit ist kein „Livestyle“

Pro Jahr sterben in Deutschland geschätzt 125.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Trotzdem schließt der als „Livestyle-Paragraph“ bekannte Abschnitt des Paragraphen 34 des fünften Sozialgesetzbuches, Medikamente zur Rauchentwöhnung von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen aus. Für die Jungen Liberalen Saar sind jedoch Menschen, die unter ihrer Nikotinsucht leiden, genauso als suchtkrank einzustufen, wie Patienten, die unter anderen Drogenabhängigkeiten leiden. Daher steht ihnen, dieselbe medizinische Versorgung und Hilfeleistung, wie allen Suchterkrankten, zu. Der Paragraph 34 des fünften Sozialgesetzbuches ist daher gehend so abzuändern, dass die Kosten sämtlicher zur Rauchentwöhnung verfügend stehender Medikamente von den gesetzlichen Krankenkasten übernommen werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.