A 025/18

Kinderwunsch realisieren – Kinderwunschbehandlung ermöglichen

Rund sechs Millionen Männer und Frauen sind in Deutschland ungewollt kinderlos. Vielen dieser sechs Millionen Menschen kann oder könnte durch medizinische Unterstützung der Traum vom eigenen Kind erfüllt werden. Dies ist jedoch immer mit hohen Kosten für die Betroffenen verbunden, welche nur teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Daher bleibt diese medizinische Hilfeleistung vielen Kinderlosen vorenthalten. Auch die strengen Richtlinien für die anteilige Kostenübernahme stellen für viele ein nicht überwindbares Hindernis zur Kinderwunschbehandlung dar. So werden beispielsweise anonyme Samenspenden nicht mitfinanziert. Eizellspenden sind in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten.

Bei künstlicher Befruchtung mit Sameneigenspende übernehmen aktuell die gesetzlichen Krankenkassen für verheiratete Paare 50 Prozent der Kosten der ersten drei Versuche, wenn die Frau das 24. Lebensjahr abgeschlossen hat und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten wird. Weitere 25 Prozent können (unabhängig vom Ehestatus für die ersten vier Versuche) nach Richtline BMFSFJ vom Bund und Bundesland gemeinsam übernommen werden. Dies gilt jedoch nur für Paare, die in einem Bundesland leben, welches über entsprechende Förderrichtlinien besitzt. (aktuell Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).

Die selbstaufzubringenden Kosten verlaufen sich so auf ca. 6000 Euro pro Versuch (Erfolgsrate 20-30%) und verwehren vielen Menschen die Realisierung ihres Kinderwunsches.

Die Jungen Liberalen Saar fordern daher eine Neuregelung der Voraussetzungen und der Finanzierung der Kinderwunschbehandlungen.

  • 100% Kostenübernahme für bis zu acht Versuche unabhängig vom Wohnort
    • 75% Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
    • 25% Kostenübernahme durch den Staat (unabhängig vom Bundesland)
  • Voraussetzung hierfür ist ein Alter der Frau zwischen 18 und 50
  • Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Ehestatus. Auch Alleinstehenden steht die Kostenübernahme zu
  • Sowohl eigene Samenspende, als auch anonyme Samenspenden werden finanziert
  • Eizellspende muss ebenfalls mitfinanziert werden. Das Embryonenschutzgesetz ist dem hingegen zu ändern.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.