A 029/18

Selbstbestimmung auch nach dem Tod – Abschaffung des Friedhofszwangs

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, den Friedhofszwang in Deutschland abzuschaffen. Darunter versteht man ein seit 1934 geltendes Gesetz, dass die Bestattung von Angehörigen außerhalb des Friedhofes verbietet. Was Anfang des letzten Jahrhunderts aus hygienischen Gründen noch sinnvoll war, ist heute nur noch ein Eingriff in in die Persönlichkeit. Denn selbst wenn noch zu Lebzeiten ein Angehöriger den Wunsch äußert, beispielsweise auf dem eigenen Grundstück bestattet zu werden oder als eine Urne im Wohnzimmer der Familie aufbewahrt zu werden, schreibt das Gesetz die Bestattung auf einem Friedhof vor, sogar bei Urnen.

 

Anstatt dem geltenden Friedhofszwang soll stattdessen erlaubt werden, Urnen zuhause aufzubewahren oder die Asche nach dem Wunsch des Verstorbenen zu verstreuen. Für Gräber auf eigenem Privatgrundstück sollte gelten, dass diese

 

  1. in einer dünn besiedelten Region liegen
  2. außerhalb der Sichtweite der Nachbarn liegen oder diese keine Einwände gegen die Gräber haben
  3. das Privatgrundstück eine Mindestanzahl an Quadratmetern aufweist
  4. unter denselben Standards (Grabtiefe, etc…) wie auf dem Friedhof angelegt werden

 

Begründung:

Der Friedhofszwang ist problematisch, da für viele Angehörige die hohen Grabnutzungsgebüren eine finanzielle Belastung darstellen. Mit dem Hintergrund, dass sogar eine Seebestattung nur durch einen Bestatter vollzogen werden darf, verwundert es nicht, dass sich viele Angehörige schlicht und ergreifend „abgezockt“ fühlen.

Ein viel größeres Problem ist jedoch, dass die meisten Gräber nach einer gewissen Ruhefrist, je nach Land zwischen 6 und 20 Jahren, geräumt werden müssen. Somit bleibt den Angehörigen kein Ort, um für seinen Freunde und Familienmitglieder zu trauern.