Medizinstudium 2.0 oder Masterplan like Master‘s Art

Die Anforderungen an ein Medizinstudium sind hoch. Sowohl von den Lernenden als auch von den Lehrenden wird im Rahmen des Studiums Höchstleistung eingefordert. Um dies zu realisieren braucht es optimale Rahmenbedingungen, welche ausgebaut werden müssen und an denen nicht gespart werden darf.

Erhöhung der Studienplätze

Angesicht des bevorstehenden Ärztemangels und der drohenden Gefahr, die flächendeckende medizinische Versorgung in Zukunft nicht mehr gewährleisten zu können, braucht es dringend eine Aufstockung der Studienplätze in der Humanmedizin. Da die Zahl dieser Studienplätze bundesweit seit 25 Jahren nahezu identisch ist, nun aber eine

Ruhestandswelle bevorsteht und schon jetzt ca. 5000 Stellen in Krankenhäusern unbesetzt sind und viele niedergelassenen Ärzte keinen Nachfolger finden, muss hier schnell gehandelt

werden. Die Jungen Liberalen Saar unterstützen daher die Forderung des Marburger Bundes und des Saarländischen Ärztekammer-Präsidenten Dr. Josef Mischo nach einer schnellstmöglichen Erhöhung der Studienplätze um mindestens zehn Prozent sowohl im Bund als auch im Land.

Zulassungsverfahren überarbeiten

Aufgabe des Zulassungsverfahrens ist es, die bestgeeignetsten Kandidaten für das Medizinstudium herauszufiltern, um diese anschließend optimal auf den Arztberuf vorbereiten zu können. Die Jungen Liberalen Saar sind überzeugt davon, dass die Entscheidung, wer für den Studienplatz an der jeweiligen Universität  am geeignetsten ist, am besten von der einzelnen Universität getroffen werden kann. Einzige Vorgabe des Bundes soll die angedachte Abiturnotenbestenquote sein, welche von den angedachten 30% auf 40% der zur Verfügung stehenden Studienplätze erhöht werden soll, um jeden Abiturienten die Möglichkeit auf ein Medizinstudium zu gewährleisten. Andere Quoten, wie Landarzt,- Landkinder,- oder Männerquoten seitens des Bunds oder der Länder lehnen die Jungen Liberalen Saar strikt ab. Die restlichen 60% der Studienplätze sollen die Universitäten nach eigenen Kriterien (z.B. medizinspezifischen Studierfähigkeitstests, Situational Judgement Test, vorhandener Berufserfahrung im Pflege- oder Notfallbereich, Abiturnoten einzelner Fächer, etc.) vergeben können. Voraussetzung dieser Kriterien muss jedoch die sachliche Kompetenzbezogenheit sein, um Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Ethnie oder anderen eignungsunabhängigen Faktoren zu verhindern.

Individuelle Stundenplanung

Den größten Erfolg im Studium haben Studierende, die ihr Studium eigenverantwortlich und selbstständig planen und absolvieren können. Daher lehnen wir verpflichtende schulähnliche Stundenpläne und Anwesenheitspflichten, um Hörsäle zu füllen ab. Vorziehverbote von Vorlesungsveranstaltungen müssen aufgehoben werden, um eine individuelle Studienplanung ermöglichen zu können. Bei Seminaren und Praktika muss es zu einer Öffnung der Veranstaltung für Studierende aus niedrigeren Semestern kommen, sobald in diesen Plätze durch die Absage von Studierenden aus den eigentlich vorgesehenen Semestern, frei werden. Ein Pflichtfreisemester, welches nur für die Anfertigung einer Dissertation oder Auslandaufenthalte genutzt werden kann, ohne den Besuch von curricularen Veranstaltungen zu ermöglichen, lehnen wir konsequent ab.

Promotionsmöglichkeiten verbessern, Forschung ermöglichen

Um die Promotion in der Humanmedizin zu erleichtern, fordern die Jungen Liberalen Saar hochschulübergreifende Plattformen, welche Übersicht über die im Moment verfügbaren Dissertationsthemen und deren jeweilige Bedingungen bieten. Lehrstühle müssen dadurch von den Studierenden nicht immer einzeln angefragt werden und haben gleichzeitig selbst die Chance, zu anstehenden Projekte promoten zu können. Bei einer einheitlichen Übersicht könnten alle promotionswilligen Studierenden direkt die für sie bestpassenste Arbeit und Rahmenbedingungen unabhängig des Hochschulortes finden. Außerdem sollen alle medizinischen Fakultäten Workshops zu Methoden wissenschaftlichen Arbeitens, Literaturrecherche und statistischen Analysen mit SPSS anbieten. Um Forschung und Promotion in der Allgemeinmedizin und damit in der primären Patientenversorgung gewährleisten zu können, braucht es einen Auf- und Ausbau von Lehrstühlen mit Forschungsabteilungen der Allgemeinmedizin. Bundesweite Forschungspraxennetzwerke müssen            vorangetrieben werden und in den Allgemeinmedizininstituten der Universitätskliniken verankert werden. Nur so kann der unterrepräsentierte Forschungsaspekt der Allgemeinmedizinin Deutschland vorangetrieben werden. Entsprechende Mittel müssen vom Staat zur Forschung in der primären Versorgung zur Verfügung gestellt werden.

Telemedizin in der Lehre stärken

Die Jungen Liberalen Saar sehen in telemedizinischen Anwendungen einen digitalen und fortschrittlichen Lösungsansatz, um medizinische Versorgung auch in Zukunft flächendeckend zu gewährleisten. Damit Telemedizin in diesem Kontext einen gewinnbringenden Nutzen darstellen kann, benötigt dies auch die Implementierung in der Lehre des Medizinstudiums. Daher fordern wir telemedizinische Wahlfächer und die curriculare Ausgestaltung interdisziplinärer telemedizinischer Inhalte.

Schulmedizin statt Naturheilkunde

Die Jungen Liberalen Saar stehen zu einem wissenschaftlich belegten, evidenzbasierten und schulmedizinisch ausgerichtetem Medizinstudium. Inhalte und Wahlfächer, welche der Evidenzbasierten Medizin widersprechen (Homöopathie o.ä.) lehnen wir daher ab. Wer sich dennoch in diesen Bereich weiterbilden möchte, kann dies, nach den Ansichten der Jungen Liberalen Saar, in Studiengängen privater Anbieter ohne staatliche Unterstützung jederzeit tun.

Pflegepraktikum kürzen

Drei Monate unbezahlte Vollzeitarbeit ist für viele Studierende eine kaum zu stemmende Herausforderung, die angesichts steigender Miet- und Unterhaltskosten immer schwerer zu bewältigen ist. Da während des Pflegepraktikums kaum ein Nebenjob absolviert werden kann und häufig die Semesterferien noch zum Lernen anstehender Klausuren genutzt werden müssen, sprechen sich die Jungen Liberalen Saar für eine Verkürzung des Pflegepraktikums auf 30 Tage aus. Innerhalb dieses Zeitrahmens müssen in jeder Woche mindestens zwei theoretische Unterrichtsstunden abgehalten werden, welche klinische Aspekte, wie einzelne Krankheitsbilder oder der Umgang mit sognennten Krankenhauskeimen, erläutern. So reichen 30 Tage, um Einblicke und grundlegende Fähigkeiten des Pflegebereichs zu erlernen ohne die Studierenden als kostenlose Arbeitskräfte zu missbrauchen.

Lehrvisiten statt unnützer Fächer

Die Verzahnung von theoretischer und praktischer Medizinausbildung während des Studiums ist für die Jungen Liberalen Saar unerlässlich. Statt jedoch auf einzelne vorklinische Fächer zu setzten, die es kaum ermöglichen können, effektiv praktische Inhalte zu behandeln, sprechen sich die Jungen Liberalen für wöchentlich stattfindende Lehrvisiten in allen klinischen Fächern aus, welche von den Studierenden freiwillig besucht werden können. Diese fallorientierten Visiten sollen neben der Anamnese auch praktische Tipps zu klinischen Untersuchungen vermitteln und fächerspezifische Themen seminarmäßig aufarbeiten. Pflichtfächer wie die Berufsfelderkundung oder Einführung in die klinische Medizin sollen dafür abgeschafft werden.

Famulaturen und PJ

Die Lehre muss auch in praktisch orientieren Studieninhalten wie PJ und Famulaturen an vorderer Stelle stehen. Daher muss sichergestellt werden, dass weder Famulanten noch PJ’ler als billige Arbeitskräfte zweckentfremdet werden. Die Jungen Liberalen Saar fordern daher einen verpflichtenden Studientag in der Woche, sowohl in Famulaturen als auch im PJ. Den Kliniken soll es dabei selbst überlassen sein, ob sie an diesem Tag verpflichtenden Unterricht einführen oder den Studierenden einen Eigenstudiumstag ermöglichen. In beiden Fällen muss jedoch ein konkreter theoretischer Anforderungskatalog und eine Lernzieldefinierung der Studientage an die Studierenden übergeben werden. Des Weiteren sprechen sich die Jungen Liberalen Saar für eine einheitliche Aufwandsentschädigungen im PJ aus. Angelehnt an die Aufwandsentschädigung der juristischen Referendare soll diese für eine 32-Stundenwoche 1000 Euro im Monat betragen. Außerdem muss künftig die freie Wählbarkeit der vier Famulaturen gewährleistet werden. Eine verpflichtende allgemeinmedizinische Famulatur wird daher abgelehnt. Auch im PJ soll die individuelle Fächerwahl im Vordergrund stehen. Innere Medizin darf nur als Pflichtfach fungieren, wenn die Anforderung des ersten Wahlfaches auf Wissen der Inneren Medizin basiert. Hingegen soll in Wahlfächern wie der Pathologie oder der Humangenetik auf dieses Pflichtfach verzichtet werden können. Chirurgie wird als Pflichtfach künftig abgeschafft. Auch soll es möglich sein, zwei oder gegebenenfalls drei Tertiale, sowie alle Famulaturen im selben Bereich absolvieren zu können.

Tutorien ausbauen

Wie in anderen Studentengängen bereits üblich, fordern die Jungen Liberalen Saar auch in der Humanmedizin die vermehrte Einführung von fachspezifischen Tutorien zur Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und zur gezielten Prüfungsvorbereitung in vorklinisch und klinischen Fächern. Diese Tutorien können sowohl von Studierenden aus höheren Semestern oder Studierenden mit besonders guten Leistungen, als auch von Doktoranten oder Fakultätsmitarbeitern abgehalten werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Keine demographische Planwirtschaft auf Kosten von Versicherten

Die Jungen Liberalen Saar fordern eine Angleichung des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung zwischen Eltern und kinderlosen Personen.

 

Begründung

Aktuell beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI bundeseinheitlich 2,55 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für kinderlose Personen gibt es allerdings einen weiteren Beitragszuschlag von 0,025% nach Ablauf des Monats, in dem die Beitragszahler das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Eine solche Ungleichbehandlung aufgrund individueller Familien- und Lebensplanung ist nicht hinnehmbar. Egal ob Mutter, Vater, gewollt oder ungewollt kinderlos, für die Pflegeversicherung darf dies keinen Unterschied machen.

Kinderwunsch realisieren – Kinderwunschbehandlung ermöglichen

Rund sechs Millionen Männer und Frauen sind in Deutschland ungewollt kinderlos. Vielen dieser sechs Millionen Menschen kann oder könnte durch medizinische Unterstützung der Traum vom eigenen Kind erfüllt werden. Dies ist jedoch immer mit hohen Kosten für die Betroffenen verbunden, welche nur teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Daher bleibt diese medizinische Hilfeleistung vielen Kinderlosen vorenthalten. Auch die strengen Richtlinien für die anteilige Kostenübernahme stellen für viele ein nicht überwindbares Hindernis zur Kinderwunschbehandlung dar. So werden beispielsweise anonyme Samenspenden nicht mitfinanziert. Eizellspenden sind in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten.

Bei künstlicher Befruchtung mit Sameneigenspende übernehmen aktuell die gesetzlichen Krankenkassen für verheiratete Paare 50 Prozent der Kosten der ersten drei Versuche, wenn die Frau das 24. Lebensjahr abgeschlossen hat und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten wird. Weitere 25 Prozent können (unabhängig vom Ehestatus für die ersten vier Versuche) nach Richtlinie des BMFSFJ vom Bund und Bundesland gemeinsam übernommen werden. Dies gilt jedoch nur für Paare, die in einem Bundesland leben, welches über entsprechende Förderrichtlinien besitzt. (aktuell Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).

Die selbstaufzubringenden Kosten belaufen sich so auf ca. 6000 Euro pro Versuch (Erfolgsrate 20-30%) und verwehren vielen Menschen die Realisierung ihres Kinderwunsches.

Die Jungen Liberalen Saar fordern daher eine Neuregelung der Voraussetzungen und der Finanzierung der Kinderwunschbehandlungen.

  • 100% Kostenübernahme für bis zu acht Versuche unabhängig vom Wohnort
  • 75% Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • 25% Kostenübernahme durch den Staat (unabhängig vom Bundesland)
  • Voraussetzung hierfür ist ein Alter der Frau zwischen 18 und 40 Jahren
  • Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Ehestatus. Auch Alleinstehenden steht die Kostenübernahme zu
  • Sowohl eigene Samenspende, als auch anonyme Samenspenden werden finanziert
  • Eizellspende muss ebenfalls mitfinanziert werden. Das Embryonenschutzgesetz ist dem hingegen zu ändern.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Pseudogleichstellung beheben – Blutspenden für Männer, die mit Männern Sex haben auch ohne Zölibat

Die Jungen Liberalen Saar fordern eine von Geschlecht und Sexualität unabhängige Erlaubnis zur Blutspende. Die abgebenden Blutspenden sind im Sinne des Infektionsschutzes wissenschaftlich aktueller Untersuchungen zu unterziehen, um gegebenenfalls infektiöse Erreger nachweisen und identifizieren zu können.

 

Begründung:

Um dem von europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigten Verbot der Diskriminierung gerecht zu werden, sind seit 2017 Männer, die mit Männern Sex haben nicht mehr grundsätzlich lebenslang von der Blutspende ausgeschlossen. Nach neuer BÄK-Richtlinie dürfen Männer, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte pflegen, zwölf Monate nach Beendigung dieses sogenannten “sexuellen Risikoverhaltens” nun Blut spenden.

Eine Frist von einem Jahr schließt den Großteil aller Männer, die mit Männer Sex haben, jedoch weiterhin unnötig von der Blutspende aus.

Weder die Tatsache, dass durch geschützten Geschlechtsverkehr das Übertragungsrisiko von HIV wesentlich minimiert werden kann, noch die inzwischen vorhandene Möglichkeit eine HIV-Infektion bereits nach sechs Wochen sicher diagnostizieren zu können, werden bei dieser Richtlinienänderung berücksichtigt.

Eine zwölfmonatige Enthaltsamkeitspflichtig ist nicht nur vollkommen realitätsfern, sondern schlicht unnötig und weiterhin diskriminierend.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Um den bestmöglichen Schutz vor Infektionskrankheiten zu gewährleisten, müssen die Schutzimpfungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesfachausschusses zwingend überarbeitet werden. Es darf nicht hingenommen werden, dass aufgrund von Kostenfragen gesetzlich Krankenversicherte dem Risiko einer Infektion mit krankheitserregenden Viren oder Bakterien ausgesetzt werden. Daher fordern die Jungen Liberalen Saar

  • die Kostenübernahme aller zugelassenen Impfungen gegen in Deutschland vorkommende Erreger, deren Infektion ein Erkrankungsrisiko mit sich bringt. Vor allem die Impfung gegen Humane Papillom-Viren muss in diesem Sinne unabhängig von Geschlecht und Alter der Patienten, übernommen werden.
  • die Bereitstellung der jeweils höchstvalenten zugelassenen Impfstoffe für alle gesetzlich Versicherten, um den Schutz vor möglichst vielen Viren- und Bakterienstämmen zu gewährleisten.
  • die Kostenübernahme aller zugelassenen Reiseimpfungen und der Reiseimpfberatung durch die gesetzlichen Krankenkassen, sobald die Absicht der Versicherten besteht, in ein entsprechendes Risikogebiet zu reisen.

Die Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen sollen durch den Wegfall der Kostenübernahme aller Heilmittel und Produkte, für die kein evidenzbasierter Mehrwert nachgewiesen werden kann, ausgeglichen werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Mein Körper, mein Recht auf Information

Die Jungen Liberalen Saar fordern die komplette und ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

 

Begründung:

Das sogenannte Werbeverbot, welches der Paragraph 219a StGB beinhaltet, verbietet Ärzten Patientinnen sachlich über Risiken, Methoden und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Patientinnen müssen dabei, selbst auf konkrete Nachfrage hin, gezielt Informationen vorenthalten werden.

Aufklärungspflicht und Informationsverbot stehen für die Jungen Liberalen zweifelsfrei im direkten Widerspruch. Trotz Patientenwunsch Informationen zurückhalten zu müssen und Fragen nicht beantworten zu dürfen, kann nicht dem Dienst des Patientenwohls entsprechen.

Eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung durch den selbst ausgesuchten Gynäkologen ist mit Behalt des über 80 Jahren alten Paragraphen weiterhin nicht möglich. Informationsfreiheit und Selbstbestimmung müssen ermöglicht werden, anstatt weiterhin hinter dem fehlleitenden Werbebegriff umgangen zu werden.

Ein Gesetzentwurf, welcher nur grobanstößige Werbung verbietet, wie ihn die Bundestagsfraktion der FDP bevorzugt, bringt weder Mehrwert noch eine Schutzfunktion von ungeborenem Leben. Durch die ärztlichen Berufsordnungen ist anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, sowie reißerischen oder marktschreierische Mittel bereits in jeder Form verboten. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet die von der FDP gefürchteten Abtreibungswerbeaktionen

Eine nachhaltige Krankenhausplanung für das Saarland!

Die Jungen Liberalen Saar halten eine flächendeckend gute medizinische Versorgung trotz beschränkt zur Verfügung stehender Mittel für notwendig. Die schon in Gang gebrachte Reduzierung von Krankenhausstandorten im Saarland leistet einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Gesundheitssektor. Um aber weiterhin eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, muss der Rettungsdienst gestärkt werden. Die gesetzlich limitierte Anfahrtszeit von 12 min bis zum Einsatzort in 95 % der Fälle lässt sich gerade im ländlichen Bereich nur schwer einhalten. Daher setzen sich die Jungen Liberalen Saar für einen bedarfsgerechten Ausbau des Rettungsdienstes (Einsatzfahrzeuge, Personal, Wachen) ein. Eine gesetzliche Ausweitung oder Formen jeglicher anderer Untergrabung der Einsatzanfahrtszeit lehnen wir kategorisch ab. Als zusätzliche Hilfsmaßnahme, jedoch nicht als Ersatz für den Rettungsdienst oder dessen Ausbau, können First Responder[1] gerade in Stoßzeiten und unvorhergesehen Engpässen den Rettungsdienst unterstützen.  

Die bestehende Krankenhauslandschaft im Saarland weist eine Tendenz zu Doppelstrukturen auf. Ein höherer Spezialisierungsgrad der bestehenden Kliniken leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Versorgungsqualität. Eine adäquate Notversorgung und Kindernotversorgung muss dennoch in jedem Klinikstandort gewährleistet sein.

Ferner bedarf das Finanzierungsmodell von Kliniken einer Reform. Der Kellertreppeneffekt bei der Festlegung des Landesbasisfallwertes[2] durch die Orientierung an den Vorjahresausgaben muss verhindert werden. In Betracht käme eine bundesweit einheitliche Regelung, die die Entkopplung der Verhandlungen von den Vorjahreszahlen vorsieht und jene höchstens indikativ zur Bedarfsermittlung heranzieht. Hierbei müssen die Tarifverträge der Beschäftigten mehr Berücksichtigung finden. Das Land und der Bund müssen sich ihrer Verantwortung für die Stärkung des Gesundheitssystems bewusst werden und

Investitionsstaus vermeiden.

Die Jungen Liberalen Saar appellieren an die Verantwortlichen auf europäischer Ebene, die gegenseitige Abrechnung medizinischer Dienstleistung mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen, ggf. durch Schaffung eines einheitlichen Abrechnungsstandards. Schließlich muss dem Ärztemangel begegnet werden. Einen Ausbau der Medizinstudienplätze im Saarland, aber auch deutschlandweit, erachten die Jungen Liberalen als sinnvoll.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

[1] freiwillige, in Grundkenntnissen der medizinischen Erstversorgung ausgebildete Ersthelfer

[2] mit den Krankenkassen verhandelter Grundwert zur Finanzierung der Betriebskosten einer Klinik

Widerspruchsregelung statt Organspendeausweis auch in Deutschland

Die Jungen Liberalen Saar fordern die Einführung eines Organspende-Prinzips nach Vorbild eines Systems, welches bereits in 18 Ländern, darunter die Niederlande, Belgien, Spanien und Frankreich, verwendet wird: Eine Widerspruchsregelung anstatt eines eigenhändig zu beantragenden Spenderausweises. Jeder erwachsene Bürger sollte automatisch zum potentiellen Organspender werden, solange er dem nicht widerspricht. So würden die restlichen ca. 50% der Deutschen, die zwar ihre Organe zur Verfügung stellen würden, aber bisher keinen Spenderausweis beantragt haben, ohne weitere Arbeit zu den Spendern gehören. Menschen, die nach ihrem Tod nicht spenden möchten, sollen die Möglichkeit haben, dem Nutzen ihrer Organe schnell und unkompliziert zu widersprechen, um auf die Widerspruchsliste gesetzt zu werden. Die Möglichkeit zum Widerspruch sollte sowohl per Post als auch online möglich sein, wobei eine Differenzierung bezüglich der Entnahme einzelner Organe vorgenommen werden kann. Folgerichtig ist demnach auch die Errichtung einer zentralen Datenbank zur sofortigen Feststellung, ob ein Widerspruch vorliegt, notwendig.

Darüber hinaus müssen Ärzte und Krankenversicherungen bei der Einführung dieser Regelung ihre Patienten und Kunden über die Wichtigkeit von Organspenden und die neuen Gegebenheiten informieren. Auch an Schulen sollte es für Jugendliche kurz zum Thema werden, damit sie rechtzeitig informiert werden, bevor sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Begründung:

Rund alle 8 Stunden starb 2017 in Deutschland ein Mensch, weil er nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan bekommen hat. 10.000 Menschen stehen auf der Warteliste für ein passendes Spenderorgan. Die Zahlen der Spender in Deutschland gingen in den letzten Jahren stark zurück. Und obwohl 81 Prozent der Deutschen prinzipiell bereit wären, ihre Organe nach ihrem Tod für Bedürftige zur Verfügung zu stellen, besitzen nur 32% den dafür notwendigen Organspendeausweis.

Dass eine solche Regelung funktioniert und Leben retten kann, zeigt die Statistik aus Spanien: Während in Deutschland 2017 von einer Million Einwohnern unter 10 nach ihrem Tod zu Spendern werden, waren es in Spanien 47 Menschen pro Million Einwohnern. Die Widerspruchsregelung und die damit verbundene viel größere Zahl an Organspenden würde sehr vielen Spendebedürftigen das Leben retten.