Mitbestimmungsrecht für Jugendliche durch die Einrichtung von Jugendparlamenten im Saarland

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung von Jugendparlamenten in saarländischen Städten und Gemeinden.

Der Jugend soll eine konkrete Partizipationsmöglichkeit in der Politik ihrer Städte und Gemeinden gegeben werden. Jugendparlamente sind bereits heute in vielen europäischen und deutschen Städten und Gemeinden ein erfolgreicher Weg Jugendliche für Politik zu interessieren.

Diese haben oft einen anderen Blickwinkel als die bereits, oftmals langjährigen, etablierten Kommunalpolitiker. Die Jugend kann somit durch neue und frische Anregungen in den Stadt- bzw. Gemeinderäten aktiv die Kommunalpolitik und damit auch ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten.

Dieses Recht auf Mitgestaltung ist bereits in diversen Gesetzestexten wie z.B. dem des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 1 Abs. 1, 3; § 11 Abs. 1) bzw. dem des Jugendförderungsgesetzes (§ 2), sowie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Art. 12 Abs. 1) festgelegt.

Die Jugendparlamente werden in den einzelnen Gemeinden bzw. Bezirken eingerichtet. Sie bestehen aus 6-8 Jugendlichen, im Alter von 14-21 Jahren, der jeweiligen Gemeinden und vertreten unabhängige, überparteiliche, politische Interessenvertretungen alle Anliegen der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder des Parlamentes sind alle 2 Jahre in den Schulen zu wählen. Diese müssen sich dann in regelmäßigen Abständen versammeln. Dabei werden Bereiche verschiedener Themen wie z.B. Schule, Jugendhilfe, Freizeitmöglichkeiten, etc. diskutiert und eine gemeinsame Position erarbeitet. Zwei Vertreter des jeweiligen Jugendparlamentes  haben das Recht, die erarbeiteten Positionen in den Sitzungen der Räte einzubringen und somit bei den Endscheidungsprozessen die Möglichkeit haben mitzuwirken. Ebenfalls haben sie ein generelles Rederecht in den Gremien.

Dem Jugendparlament ist ein Etat zur Verfügung zu stellen, über den es im Rahmen seiner Arbeit zum Wohl der Kinder und Jugendlichen frei verfügen kann.

 

Begründung:

Die Einrichtung eines Jugendparlamentes gibt der Jugend des Saarlandes die Möglichkeit, ihr direktes Umfeld aktiv mit zu gestalten und evtl. zu verbessern.

Desweitern bringt ein solches Parlament die Jugend mit der Arbeit der Politik in Kontakt und ist ein Weg diese evtl. zu verjüngen.

Gleichzeitig unterstützt die Einrichtung solcher Jugendparlamente die Ziele der Bunds-, Landes- bzw. Kommunalpolitik, der Politikverdrossenheit und dem mangelnden politischen Interesse entgegen zu wirken.

Somit wäre die Einrichtung von Jugendparlamenten für alle Seiten ein Gewinn.

Mein Körper, mein Recht auf Information

Die Jungen Liberalen Saar fordern die komplette und ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

 

Begründung:

Das sogenannte Werbeverbot, welches der Paragraph 219a StGB beinhaltet, verbietet Ärzten Patientinnen sachlich über Risiken, Methoden und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Patientinnen müssen dabei, selbst auf konkrete Nachfrage hin, gezielt Informationen vorenthalten werden.

Aufklärungspflicht und Informationsverbot stehen für die Jungen Liberalen zweifelsfrei im direkten Widerspruch. Trotz Patientenwunsch Informationen zurückhalten zu müssen und Fragen nicht beantworten zu dürfen, kann nicht dem Dienst des Patientenwohls entsprechen.

Eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung durch den selbst ausgesuchten Gynäkologen ist mit Behalt des über 80 Jahren alten Paragraphen weiterhin nicht möglich. Informationsfreiheit und Selbstbestimmung müssen ermöglicht werden, anstatt weiterhin hinter dem fehlleitenden Werbebegriff umgangen zu werden.

Ein Gesetzentwurf, welcher nur grobanstößige Werbung verbietet, wie ihn die Bundestagsfraktion der FDP bevorzugt, bringt weder Mehrwert noch eine Schutzfunktion von ungeborenem Leben. Durch die ärztlichen Berufsordnungen ist anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, sowie reißerischen oder marktschreierische Mittel bereits in jeder Form verboten. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet die von der FDP gefürchteten Abtreibungswerbeaktionen

Zugänglichkeit ermöglichen!

Die Jungen Liberalen Saar setzen sich dafür ein, den Verband zugänglicher und frei von Barrieren zu gestalten. Dazu wird ein Awareness Team eingerichtet, das aus zwei Personen besteht, die vom Landeskongress auf zwei Jahre zu wählen sind und dessen paritätische Besetzung anzustreben ist.

 

Zum Aufgabenbereich des Awareness Teams gehören die Streitschlichtung, die Wahrung der Satzung und der Geschäftsordnung und die Entwicklung von Maßnahmen allgemeiner Zugänglichkeit.

 

Zu einer freien Gesellschaft gehören die Wahrung von Minderheitsrechten und ein diskriminierungsfreier Raum. Deswegen setzen wir uns als Junge Liberale Saar gegen jede Form der Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder kognitiver Fähigkeiten ein.

 

Die Jungen Liberalen Saar machen sich die Gleichberechtigung von Frauen, Inter- und Transpersonen zur Aufgabe, um allen Mitgliedern dieselben Chancen zu ermöglichen. In einer liberalen Gesellschaft ist Sexismus nicht akzeptabel. Die Jungen Liberalen Saar wollen als politische Jugendorganisation Menschen unabhängig ihrer geschlechtlichen Identifikation gleichermaßen ansprechen und einbinden.

 

Das Awareness Team soll präventiv auf jede Form der Diskriminierung reagieren können.

 

Dazu gehört neben Niedrigschwelligkeit auch insbesondere die Einführung von leichter Sprache. Das Awareness Team hat darauf zu achten, dass alle Veranstaltungen und Angebote der Jungen Liberalen Saar so weit wie möglich ohne physische oder kommunikative Barrieren zugänglich sind.

Die Begründung erfolgt mündlich

Eine nachhaltige Krankenhausplanung für das Saarland!

Die Jungen Liberalen Saar halten eine flächendeckend gute medizinische Versorgung trotz beschränkt zur Verfügung stehender Mittel für notwendig. Die schon in Gang gebrachte Reduzierung von Krankenhausstandorten im Saarland leistet einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Gesundheitssektor. Um aber weiterhin eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, muss der Rettungsdienst gestärkt werden. Die gesetzlich limitierte Anfahrtszeit von 12 min bis zum Einsatzort in 95 % der Fälle lässt sich gerade im ländlichen Bereich nur schwer einhalten. Daher setzen sich die Jungen Liberalen Saar für einen bedarfsgerechten Ausbau des Rettungsdienstes (Einsatzfahrzeuge, Personal, Wachen) ein. Eine gesetzliche Ausweitung oder Formen jeglicher anderer Untergrabung der Einsatzanfahrtszeit lehnen wir kategorisch ab. Als zusätzliche Hilfsmaßnahme, jedoch nicht als Ersatz für den Rettungsdienst oder dessen Ausbau, können First Responder[1] gerade in Stoßzeiten und unvorhergesehen Engpässen den Rettungsdienst unterstützen.  

Die bestehende Krankenhauslandschaft im Saarland weist eine Tendenz zu Doppelstrukturen auf. Ein höherer Spezialisierungsgrad der bestehenden Kliniken leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Versorgungsqualität. Eine adäquate Notversorgung und Kindernotversorgung muss dennoch in jedem Klinikstandort gewährleistet sein.

Ferner bedarf das Finanzierungsmodell von Kliniken einer Reform. Der Kellertreppeneffekt bei der Festlegung des Landesbasisfallwertes[2] durch die Orientierung an den Vorjahresausgaben muss verhindert werden. In Betracht käme eine bundesweit einheitliche Regelung, die die Entkopplung der Verhandlungen von den Vorjahreszahlen vorsieht und jene höchstens indikativ zur Bedarfsermittlung heranzieht. Hierbei müssen die Tarifverträge der Beschäftigten mehr Berücksichtigung finden. Das Land und der Bund müssen sich ihrer Verantwortung für die Stärkung des Gesundheitssystems bewusst werden und

Investitionsstaus vermeiden.

Die Jungen Liberalen Saar appellieren an die Verantwortlichen auf europäischer Ebene, die gegenseitige Abrechnung medizinischer Dienstleistung mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen, ggf. durch Schaffung eines einheitlichen Abrechnungsstandards. Schließlich muss dem Ärztemangel begegnet werden. Einen Ausbau der Medizinstudienplätze im Saarland, aber auch deutschlandweit, erachten die Jungen Liberalen als sinnvoll.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

[1] freiwillige, in Grundkenntnissen der medizinischen Erstversorgung ausgebildete Ersthelfer

[2] mit den Krankenkassen verhandelter Grundwert zur Finanzierung der Betriebskosten einer Klinik

Nach Schicht im Schacht, Wasser im Schacht

Die FDP Saar befürwortet eine realistische und generationengerechte Handhabung der Ewigkeitslasten des saarländischen Bergbaus unter Berücksichtigung aller Auswirkungen auf Umwelt, Eigentum betroffener Anwohner und Möglichkeiten profitabler Innovationen, wie die energetische Verwertung des Grubengases im Kraftwerk Fenne vorbildlich zeigt.

Um die Ewigkeitslast auch aus finanzieller Sicht langfristig tragen zu können, ist eine Kosteneinsparung durch Verringerung der Pumphöhe des Grubenwassers nach Gutachten unumgänglich. Folglich ist eine Hebung des Wasserspiegels in den saarländischen Gruben bis auf -320m unter Normalnull (mNN) notwendig, jedoch unter der Bedingung der umfassenden und dauerhaften Umsetzung eines detaillierten Monitoringprogramms in den betroffenen Gebieten.

Die derzeit geplante vollständige Flutung der Bergwerke bis 2035 lehnt die FDP Saar konsequent ab. Sie beruft sich dabei auf den Grundsatz des vorbeugenden Umweltschutzes, statt experimentell die Auswirkungen auf Trink- und Oberflächenwässer herausfinden zu lassen. Zur Sicherung der Trinkwasserqualität soll sich das Land verpflichten – auch für spätere Neuentwürfe hinsichtlich der Handhabung der Ewigkeitslasten – das Grubenwasser unterhalb der trinkwasserführenden Gesteinsschichten zu halten, um eine unterirdische Kontamination zu verhindern und damit die Trinkwasserversorgung vor Ort in gewohnter Qualität zu wahren.

Als Beitrag zur Verringerung von Erderschütterungen und -bewegungen soll das Verfüllen vergleichsweise oberflächennaher Bergwerksgebäude ins Auge gefasst werden.

Hinsichtlich evtl. zusätzlicher Einsparungseffekte durch die Anpassung der Pumphöhe fordert die FDP Saar die  ziel- und zweckgerichtete Verwendung zugunsten von Bergbauschäden an privatem Eigentum, der stetigen geologischen wie ökologischen Begutachtung des ehemaligen Kohlereviers sowie Möglichkeiten der wirtschaftlichen Nutzung der Altlasten, beispielsweise in Form der energetischen Verwertung des Grubengases am Energiestandort Saar.

 

Begründung:

Herausforderung ist die gleichzeitige finanzielle Realisierbarkeit der Ewigkeitsaufgaben durch die RAG-Stiftung einerseits sowie der Umweltschutz, insbesondere die Wahrung der Trinkwasserqualität andererseits. Folglich scheiden prima facie beide bisher im Raum stehende Extremmöglichkeiten, namentlich die Beibehaltung des status quo und die komplette Flutung bis an die Tagesoberfläche aus. Vielmehr stellt der Anstieg auf -320m NN einen tragfähigen Kompromiss beider Interessen dar, der sich vor allem durch einen ausreichenden Abstand zu den für die Trinkwasserversorgung relevanten Bodenschichten auszeichnet. Den mit dem Anstieg verbundenen Auswirkungen, über die bisher zum Großteil nur spekuliert werden konnte, können durch gezielte Einzelmaßnahmen im Rahmen des umfassenden Monitoringprogramms während der Anstiegsphase individuell begegnet werden.

My SmartHome is my SmartCastle

Elektronikanbieter haben erkannt, dass innerhalb des Smart Home Marktes noch ein erhebliches Wachstumspotenzial vorhanden ist. Folglich erschienen in den letzten Jahren immer mehr IoT[1]-Geräte für den Haushalt, welche über einen Internetanschluss miteinander vernetzt sind und damit dem Verwender den Alltag erleichtern soll. Mit zunehmendem Fortschritt gehen aber auch bisher unbekannte Probleme einher.

Der Bundeskongress der Jungen Liberalen möge daher beschließen:

  1. Verbraucher werden über die Relevanz von Passwörtern bei internetfähigen Geräten verstärkt aufgeklärt, um die Anzahl ungeschützter Geräte und Systeme zu reduzieren.
  2. Die Vielfalt an Zertifizierungen für SmartHome-Technik soll auf einem grundlegenden Konsens über die Anforderungen für das Erlangen der Zertifizierung beruhen, um ein angemessenes Grundniveau an Sicherheit für den Verbraucher zu gewährleisten. Zugleich wird der Wert der jeweiligen Zertifikate gewahrt. Ein gemeinsamer, europäischer Katalog ist dabei anzustreben.
  3. Die Kosten für die Einrichtung privater Sicherungssoftware, welche über den unter II. genannten Mindeststandard hinaus reicht, können gegenüber dem Staat geltend gemacht werden. Dabei sind im Vorfeld mit den Versicherern Verhandlungen über Beteiligungen zugunsten des Anwenders an dieser Kostenerstattung zu führen.
  4. Die Jungen Liberalen bekennen sich klar dazu, dass von SmartHomes erhobene personenbezogene Daten ausschließlich für den Betrieb der Software verwendet werden dürfen. Dem Verbraucher werden entsprechende juristische Instrumente an die Hand gegeben, die kommerzielle Verwendung seiner Daten zu unterbinden und sich damit beispielsweise von personenbezogener Werbung aufgrund seiner Haustechnik zu entledigen. Auch der Weiterverkauf der Daten kann von Verbraucherseite untersagt werden. Sachbezogene Daten[2] bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
  5. Treten durch die Verwendung von IT-Systemen im privaten Bereich Schäden an anderen Personen oder Sachen auf, gilt es mehr Rechtssicherheit dahingehend zu schaffen, dass der Verbraucher gegenüber dem Hersteller bei Zweifeln über die jeweiligen Verschuldensbeiträge entlastet wird.

 

Sollen Daten des SmartHome-Systems zur Strafverfolgung herangezogen werden, so genügt schon die Einwilligung eines Bewohners der betroffenen Wohneinheit, um die Daten gerichtlich zu verwerten. Eine solche Verwertung außerhalb der Einwilligung muss unmöglich sein.

 

[1] Internet of Things – Begriff für das Phänomen vernetzter Alltagsgeräte

[2] z.B. Systemstatus, Wettermeldungen, Arbeitsabläufe, etc..

Bundesweiter KulturSPASS mit bundesweitem KulturPASS

Deutschland soll das Land mit der besten Bildung werden. Bildung bedeutet dabei nicht nur, die Schulbank zu drücken und an der Universität bzw. Lehrstelle sein Bestes zu geben. Sie bedeutet auch eine Vielzahl an individuellen Möglichkeiten außerhalb der beruflichen Laufbahn zu finden, so auch ein erleichterter Zugang zu kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Theatern.

Der Bundeskongress der Jungen Liberalen möge daher beschließen:

  1. Ein bundesweit gültiger, kostenloser Kulturpass für alle in Deutschland lebenden Schüler, Studenten und Auszubildenden wird eingeführt. Dieser ermöglicht den kostenlosen Eintritt in Museen und Theater sowie die beitragsfreie Nutzung aller öffentlichen, staatlichen Bibliotheken.
  2. Der Kulturpass wird lediglich auf dem Schüler-bzw. Studentenausweis vermerkt.
  3. Die Finanzierung erfolgt durch die jeweiligen Kulturträger (Bundesland, Landkreise, Kommunen, Firmen, Privatpersonen, Vereine), indem sie den Ausweis als legitime Eintrittskarten akzeptieren. Sollten unverhältnismäßige Kosten für den Träger entstehen, kann der Bund gemeinsam mit den Bundesländern Ausgleichszahlungen leisten, wenn keine mildere Lösung gefunden werden kann. Dennoch soll der bundesweite Dialog für den Konfliktfall im Mittelpunkt stehen.