Klare Kante gegen Linksextremismus

Wir als Junge Liberale lehnen politischen und religiösen Extremismus jeder Art ab und sehen uns als Demokratinnen und Demokraten in der Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Extremistinnen und Extremisten zu verteidigen. Dabei dürfen Gesellschaft und Politik nicht länger auf dem linken Auge blind sein und Linksextremismus bagatellisieren. Wir fordern darüber hinaus auch alle anderen Parteien und Jugendorganisationen auf, sich eindeutig von linksextremen Einstellungen und insbesondere linksextremer Gewalt zu distanzieren.

Daher erkennen wir sämtliche extremistische Strömungen unabhängig ihrer Organisation nicht als demokratisch gleichwertig an.

Wir fordern eine europaweite Strategie zur Verfolgung und Bekämpfung linksextremistisch motivierter Straftaten. Politisch motivierte Straftaten dürfen nicht geduldet und müssen konsequent verfolgt werden.

Wir wehren uns gegen Versuche, die SED-Diktatur zu relativieren und fordern eine bessere finanzielle Ausstattung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sozialistische Denkmäler und Namensgebungen aus DDR-Zeiten müssen kritisch hinterfragt und zumindest mit kritischen Hinweisschildern versehen werden. Des Weiteren ist die Finanzierung von Linksextremisten aus öffentlichen Geldern zu unterbinden, besonders an den Universitäten.

Wir setzen uns für eine intensivere Erforschung von Linksextremismus ein. Auch die zweite deutsche Diktatur und darüber hinaus weitere sozialistische Menschenrechtsverbrechen weltweit müssen Teil des Geschichtsunterrichts sein. Die politische Bildung muss Linksextremismus thematisieren und für davon ausgehende Probleme sensibilisieren.

Als Gegenbild zum linksextremistischen Antifaschismus, der oft nur als Legitimation von Gewalt missbraucht wird, sehen wir es als wichtig an, dass sich Demokratinnen und Demokraten gegen Rechtsextremismus bekennen. Schließlich verurteilen wir jegliche Form von Extremismus, egal aus welchem Spektrum, weshalb sich Debatten über die Gleichsetzung im Vorhinein erübrigen.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Gerechte Wahl auch im Saarland

Die Jungen Liberalen fordern den Ersatz des bei Kommunal- und Landtagswahlen im Saarland verwendeten Sitzzuteilungsverfahrens D’Hondt durch das Sitzverteilungsverfahren Sainte-Laguë.

 

Begründung:

Das Sitzzuteilungssystem D’Hondt bevorzugt große Parteien und spiegelt somit den proportionalen Stimmanteil der Parteien bei Wahlen nur verzerrt wider. Entsprechend wurde in fast allen anderen Bundesländern das Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen diesbezüglich angepasst; außerdem wird Sainte-Laguë ebenfalls als Sitzverteilungsverfahren bei Bundestagswahlen verwendet.

Beispiel: Bei der Landtagswahl 2012 erhielt die SPD 30,6 % der Stimmen, die Grünen erhielten 5,0 %. Durch das Sitzzuteilungsverfahren D’Hondt erhielt die SPD 17 von 51 Sitzen (33,3 %), die Grünen 2 von 51 (3,9 %).

Demokratische Erneuerung erforderlich – Begrenzung der Amtszeit der Kanzlerin/des Kanzlers

„Wie lange denn noch?“ – diese Frage stellen sich aktuell viele Bürger in Bezug auf die schier unendlich erscheinende Amtszeit der amtierenden Kanzlerin Angela Merkel. Und eine wirkliche Antwort gibt es auf diese Frage nicht, denn im Vergleich zu anderen Ländern ist in Deutschland die Amtszeit der mächtigsten politischen Person im Land nicht zeitlich begrenzt. Bei genauerer Betrachtung der Thematik fällt auf, dass eine zeitliche Vorgabe eigentlich schon längst überfällig ist.

Deshalb fordern wir als JuLis eine Begrenzung der Amtszeit auf 2 Legislaturperioden.

Begründung:

Ewige Kanzlerschaften sind eben nicht, wie Teile der Konservativen behaupten, ein Zeichen von Stabilität, sondern zeugen eher von mangelnder Dynamik, Stagnation und politischer Lähmung. Bestes Beispiel ist dafür die fehlende Digitalisierung. Im europäischen und internationalen Vergleich hängt Deutschland im Bereich der digitalen Infrastruktur weit zurück.

Wenn man sich die Wahlkampfstrategie und -ziele der CDU im vergangenen Jahr anschaut, sieht man schnell Gemeinsamkeiten mit den Personalien Adenauer und Kohl. Heute wie damals ging es mit der Zeit nicht mehr wirklich um Inhalte, sondern mehr um die Personen selbst und eben diese im Amt zu halten. Diese Entwicklungen stehen und standen nie im Zeichen der Demokratie.

Mit einer Begrenzung der Amtszeit würde die Politik auch wieder spannender werden und auch möglicherweise mehr Leute ansprechen, da es eben mehr um Inhalte als um Personen ginge. Denn wie schon Ex-Kanzler Gerhard Schröder einst zugab, wird man nach längerer Amtsdauer immer immuner gegenüber Kritik. Dabei ist gerade diese Empfänglichkeit für Kritik maßgeblich für einen guten Regierungschef, denn nur ein Kanzler, der auch Fehler einräumt und Kritik Gehör schenkt, kann auch im Sinne des Volkes und somit der Bürger handeln. Wer hingegen Kritik ignoriert, entfernt sich nicht nur mehr und mehr vom Wahlvolk, sondern sorgt auch oft für eine Stärkung der politischen Ränder. Des Weiteren wird durch eine Beschränkung der Amtszeit es für Parteien wichtiger den Nachwuchs zu fordern und somit die Politik zu verjüngen.

Demokratie bedeutet die Beschränkung von Macht. Aktuell ist aber nur eine institutionelle Beschränkung zu erkennen, aber keine zeitliche, obwohl diese ebenfalls zum demokratischen Verständnis dazugehört. Im Vergleich zu anderen Ländern tritt die Legislative in Deutschland weniger kritisch gegenüber der Regierung auf, was daran liegt, dass eben der Großteil der Legislative die Exekutive stellt. Allerdings führt dies zu einer Machtkonzentration und gerade deswegen ist es wichtig, eben diese Macht zeitlich zu begrenzen, anstatt noch mehr Spielraum zur Ausübung dieser zu geben.

In Zeiten einer sich ständig wechselnden Gesellschaft ist es nicht mehr zeitgemäß, wie bei manchen Kanzlern in der Vergangenheit oder der aktuell schon über 12 Jahre an der Macht sitzenden Kanzlerin Angela Merkel, über ein Jahrzehnt nach einer Politik zu gehen, sondern für konstruktive Kritik und für spannende inhaltliche Debatten offen zu sein. Die Vergangenheit in Deutschland zeigt es und andere Staatsoberhäupter wie Barack Obama haben es schon längst erkannt, dass eine Begrenzung der Amtszeit ein wichtiger Baustein der Demokratie ist. Deshalb sehen wir als JuLis eine Begrenzung auf 2 Legislativperioden für die Position des Kanzlers/der Kanzlerin als längst überfällig.

Widerspruchsregelung statt Organspendeausweis auch in Deutschland

Die Jungen Liberalen Saar fordern die Einführung eines Organspende-Prinzips nach Vorbild eines Systems, welches bereits in 18 Ländern, darunter die Niederlande, Belgien, Spanien und Frankreich, verwendet wird: Eine Widerspruchsregelung anstatt eines eigenhändig zu beantragenden Spenderausweises. Jeder erwachsene Bürger sollte automatisch zum potentiellen Organspender werden, solange er dem nicht widerspricht. So würden die restlichen ca. 50% der Deutschen, die zwar ihre Organe zur Verfügung stellen würden, aber bisher keinen Spenderausweis beantragt haben, ohne weitere Arbeit zu den Spendern gehören. Menschen, die nach ihrem Tod nicht spenden möchten, sollen die Möglichkeit haben, dem Nutzen ihrer Organe schnell und unkompliziert zu widersprechen, um auf die Widerspruchsliste gesetzt zu werden. Die Möglichkeit zum Widerspruch sollte sowohl per Post als auch online möglich sein, wobei eine Differenzierung bezüglich der Entnahme einzelner Organe vorgenommen werden kann. Folgerichtig ist demnach auch die Errichtung einer zentralen Datenbank zur sofortigen Feststellung, ob ein Widerspruch vorliegt, notwendig.

Darüber hinaus müssen Ärzte und Krankenversicherungen bei der Einführung dieser Regelung ihre Patienten und Kunden über die Wichtigkeit von Organspenden und die neuen Gegebenheiten informieren. Auch an Schulen sollte es für Jugendliche kurz zum Thema werden, damit sie rechtzeitig informiert werden, bevor sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Begründung:

Rund alle 8 Stunden starb 2017 in Deutschland ein Mensch, weil er nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan bekommen hat. 10.000 Menschen stehen auf der Warteliste für ein passendes Spenderorgan. Die Zahlen der Spender in Deutschland gingen in den letzten Jahren stark zurück. Und obwohl 81 Prozent der Deutschen prinzipiell bereit wären, ihre Organe nach ihrem Tod für Bedürftige zur Verfügung zu stellen, besitzen nur 32% den dafür notwendigen Organspendeausweis.

Dass eine solche Regelung funktioniert und Leben retten kann, zeigt die Statistik aus Spanien: Während in Deutschland 2017 von einer Million Einwohnern unter 10 nach ihrem Tod zu Spendern werden, waren es in Spanien 47 Menschen pro Million Einwohnern. Die Widerspruchsregelung und die damit verbundene viel größere Zahl an Organspenden würde sehr vielen Spendebedürftigen das Leben retten.

Entkriminalisierung aller Drogen

Die Jungen Liberalen des Saarlandes fordern die Entkriminalisierung aller Drogen (wie folgt:).

Der Besitz von Drogen soll anders als bisher nicht als Straftat, sondern als reine Ordnungswidrigkeit gelten und auch dementsprechend geahndet werden. Der Konsum von Rauschmitteln  soll ebenfalls straffrei sein. Für den Besitz von Rauschmitteln aller Art sollen Obergrenzen geschaffen werden, welche 10 Tagesrationen entsprechen sollen. Damit soll verhindert werden, dass Drogen-Dealer ebenfalls von den geplanten Änderungen profitieren können. Der Handel mit Drogen soll wie gehabt unter Strafe stehen.

Doch auch der Besitz kleiner Mengen bleibt weiterhin nicht folgenlos. Statt vor Gericht sollen die Betroffenen jedoch, wie in Portugal, vor einen sogenannten „Ausschuss zur Bekämpfung der Drogensucht“ berufen werden, in dem ein Jurist, ein Sozialarbeiter und ein Psychologe sitzen. Gemeinsam mit dem Suchtkranken soll dort über das Problem gesprochen und ggf. Aufklärung geleistet werden. Auch Empfehlungen zu Psychotherapien können erfolgen. Bei einer zweiten Vorladung innerhalb von drei Monaten können Bußgelder oder Sozialarbeit verhängt werden.

Um dauerhaft eine erfolgreiche Drogenpolitik zu gestalten ist es notwendig, dass NGOs oder staatliche Organisationen  ständigen Kontakt zu den Abhängigen halten und diese unterstützen. Das Verteilen sauberer Spritzen und das Anbieten sogenannter „Safe-Rooms“ (klinisch saubere Räume mit ärztlicher Versorgung in der Nähe zum sicheren Konsum von Rauschmitteln) soll Schadensbegrenzung leisten. Auch Ersatzprodukte wie Methadon sollen über diese Organisationen im Auftrag des Gesundheitsministeriums gezielt verteilt werden. Neben der Arbeit bei den bereits Süchtigen muss verstärkt für korrekte Aufklärung an Schulen, Universitäten und bei öffentlichen Veranstaltungen gesorgt werden. Drogensüchtige müssen als Suchtkranke und nicht als Kriminelle behandelt werden. Nur so kann langfristig für einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogen gesorgt werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Nach Schicht im Schacht, Wasser im Schacht

Die FDP Saar befürwortet eine realistische und generationengerechte Handhabung der Ewigkeitslasten des saarländischen Bergbaus unter Berücksichtigung aller Auswirkungen auf Umwelt, Eigentum betroffener Anwohner und Möglichkeiten profitabler Innovationen, wie die energetische Verwertung des Grubengases im Kraftwerk Fenne vorbildlich zeigt.

Um die Ewigkeitslast auch aus finanzieller Sicht langfristig tragen zu können, ist eine Kosteneinsparung durch Verringerung der Pumphöhe des Grubenwassers nach Gutachten unumgänglich. Folglich ist eine Hebung des Wasserspiegels in den saarländischen Gruben bis auf -320m unter Normalnull (mNN) notwendig, jedoch unter der Bedingung der umfassenden und dauerhaften Umsetzung eines detaillierten Monitoringprogramms in den betroffenen Gebieten.

Die derzeit geplante vollständige Flutung der Bergwerke bis 2035 lehnt die FDP Saar konsequent ab. Sie beruft sich dabei auf den Grundsatz des vorbeugenden Umweltschutzes, statt experimentell die Auswirkungen auf Trink- und Oberflächenwässer herausfinden zu lassen. Zur Sicherung der Trinkwasserqualität soll sich das Land verpflichten – auch für spätere Neuentwürfe hinsichtlich der Handhabung der Ewigkeitslasten – das Grubenwasser unterhalb der trinkwasserführenden Gesteinsschichten zu halten, um eine unterirdische Kontamination zu verhindern und damit die Trinkwasserversorgung vor Ort in gewohnter Qualität zu wahren.

Als Beitrag zur Verringerung von Erderschütterungen und -bewegungen soll das Verfüllen vergleichsweise oberflächennaher Bergwerksgebäude ins Auge gefasst werden.

Hinsichtlich evtl. zusätzlicher Einsparungseffekte durch die Anpassung der Pumphöhe fordert die FDP Saar die  ziel- und zweckgerichtete Verwendung zugunsten von Bergbauschäden an privatem Eigentum, der stetigen geologischen wie ökologischen Begutachtung des ehemaligen Kohlereviers sowie Möglichkeiten der wirtschaftlichen Nutzung der Altlasten, beispielsweise in Form der energetischen Verwertung des Grubengases am Energiestandort Saar.

 

Begründung:

Herausforderung ist die gleichzeitige finanzielle Realisierbarkeit der Ewigkeitsaufgaben durch die RAG-Stiftung einerseits sowie der Umweltschutz, insbesondere die Wahrung der Trinkwasserqualität andererseits. Folglich scheiden prima facie beide bisher im Raum stehende Extremmöglichkeiten, namentlich die Beibehaltung des status quo und die komplette Flutung bis an die Tagesoberfläche aus. Vielmehr stellt der Anstieg auf -320m NN einen tragfähigen Kompromiss beider Interessen dar, der sich vor allem durch einen ausreichenden Abstand zu den für die Trinkwasserversorgung relevanten Bodenschichten auszeichnet. Den mit dem Anstieg verbundenen Auswirkungen, über die bisher zum Großteil nur spekuliert werden konnte, können durch gezielte Einzelmaßnahmen im Rahmen des umfassenden Monitoringprogramms während der Anstiegsphase individuell begegnet werden.

Abschaffung religiöser Feiertage

Die Jungen Liberalen Saar mögen sich für die Abschaffung religiöser Feiertage einsetzen. Als gesetzliche Feiertage sollen weiterhin gelten:

 

Neujahrstag (1. Januar)

Tag der Arbeit (1. Mai)

Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)

1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25./26. Dezember) Erfolgt mündlich

 

Zum Ausgleich soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch um 10 Tage erhöht werden. Des Weiteren soll ein Anspruch bestehen, Urlaubstage aus religiösen Gründen nehmen zu können, die aber wie gewöhnliche Urlaubstage in die Resturlaubsberechnung einfließen.

Alkoholverkaufsverbot ist keine Lösung!

Die Jungen Liberalen Saar sprechen sich gegen die die Pläne des saarländischen Sozialministers Storm aus, ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nach baden-württembergischem Vorbild auch im Saarland einzuführen. Der Schutz Jugendlicher vor den Gefahren exzessiven Alkoholkonsums soll nach unserer Auffassung nicht durch populistische Verbote, sondern durch effektive Aufklärung erfolgen. Wir fordern daher bessere Kontrollen zur Durchsetzung der bisher geltenden Vorschriften und bessere Aufklärung Jugendlicher, statt zusätzlicher ineffektiver Verbote.

 

Begründung:

Die Einschränkung der Verkaufszeiten von Alkohol führt nicht zu weniger Alkoholkonsum, sondern dazu, dass man den Alkohol bereits tagsüber erwirbt. Es ist abwegig, dass hierbei dann weniger gekauft werden würde. Außerdem schließen gerade in ländlichen Gegenden ohnehin bereits viele Tankstellen um 22:00 Uhr. Ein solches Verbot würde Käufer und Verkäufer bevormunden, wir wollen Aufklärung und trauen den Menschen dann zu, selbst die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen.

Blut ist rot – Blutspenden für Homosexuelle

Der Landeskongress möge beschließen:

 

Die Jungen Liberalen verurteilen die Diskriminierung Homosexueller durch die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und fordern gesetzliche Vorkehrungen hiergegen. Allein die sexuelle Orientierung bzw. Identität darf kein Verbot, Blut zu spenden, nach sich ziehen, da sie homosexuellen Männern per se ein risikoreiches, promiskuitives Leben unterstellt. Nach dem Willen der JuLis Saar soll künftig

allein die Beantwortung der Fragen nach häufig wechselnden Partnern, Nachlässigkeit beim Verhüten oder dem Eingehen sonstiger Risiken als Kriterium dienen, die ohnehin allen Spendern gestellt werden. Allein aus der sexuellen Orientierung darf sich kein Blutspendeverbot mehr ergeben. Risikogruppen darf man nicht länger danach einteilen, wen man liebt, sondern wie vernünftig und verantwortungsvoll man mit sich und seinem Körper umgeht. Egal ob Hetero- oder Homosexuell!

 

Begründung:

 

Um das Risiko für die Empfänger von Knochenmark-, Plasma- oder Blutspenden möglichst gering zu halten, hat die Bundesärztekammer sog. „Risikogruppen“ eingeteilt, deren Spenden als zu riskant für den Empfänger eingestuft werden. Solche Risikogruppen sind u. a. Prostituierte, Drogenabhängige oder Gefängnisinsassen, aber auch Schwule. Dies stellt eine regelrechte Diskriminierung Homosexueller dar. Häufig wechselnde Partner, Nachlässigkeit beim Verhüten oder das Eingehen sonstiger Risiken, all das kommt ebenso bei Heterosexuellen vor. Und langjährige, monogame Beziehungen sind nicht nur unter Heterosexuellen üblich, sondern werden ebenso von Homosexuellen geführt. Während Drogenabhängige bzw. Prostituierte in der Tat meist über einen jeweils vergleichbaren, gesundheitsgefährdenden oder gar ungesunden Lebenswandel verfügen, gibt es keine Rechtfertigung dafür, Homosexuelle pauschal und ohne jegliche Ausnahme vom Blut-Spenden auszuschließen. Daher soll das Blutspendeverbot zwar für

Homosexuelle, nicht aber für die anderen Rusikogruppen aufgehoben werden.