Hygiene darf kein Luxus sein!

Die Jungen Liberalen Saar fordern:

  • Damenhygieneprodukte zur Anwendung während der Menstruation sind mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% zu versteuern.
  • Auch Kondome sind mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu besteuern.
  • Langfristig sollte eine generelle Umstrukturierung der Mehrwertsteuer das Ziel sein.

 

Begründung:

Im Jahre 2018 werden immer noch etliche Hygienemittel, wie beispielsweise Tampons, Binden etc. mit der Luxussteuer von 19% besteuert. Diese Mittel sollten jedoch für jeden Menschen leicht zugänglich und kostengünstig zu erhalten sein, da diese kein Luxus, sondern eine biologisch bedingte Notwendigkeit darstellen. Keine biologische, aber eine gesundheitliche Notwendigkeit ist das Kondom. Es ist das einzige Verhütungsmittel, das auch vor Geschlechtskrankheiten schützt. Deshalb stellt dieses ebenso kein Luxusartikel dar und sollte niedriger besteuert werden.

Gerechte Wahl auch im Saarland

Die Jungen Liberalen fordern den Ersatz des bei Kommunal- und Landtagswahlen im Saarland verwendeten Sitzzuteilungsverfahrens D’Hondt durch das Sitzverteilungsverfahren Sainte-Laguë.

 

Begründung:

Das Sitzzuteilungssystem D’Hondt bevorzugt große Parteien und spiegelt somit den proportionalen Stimmanteil der Parteien bei Wahlen nur verzerrt wider. Entsprechend wurde in fast allen anderen Bundesländern das Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen diesbezüglich angepasst; außerdem wird Sainte-Laguë ebenfalls als Sitzverteilungsverfahren bei Bundestagswahlen verwendet.

Beispiel: Bei der Landtagswahl 2012 erhielt die SPD 30,6 % der Stimmen, die Grünen erhielten 5,0 %. Durch das Sitzzuteilungsverfahren D’Hondt erhielt die SPD 17 von 51 Sitzen (33,3 %), die Grünen 2 von 51 (3,9 %).

Selbstbestimmung auch nach dem Tod – Abschaffung des Friedhofszwangs

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, den Friedhofszwang in Deutschland abzuschaffen. Darunter versteht man ein seit 1934 geltendes Gesetz, dass die Bestattung von Angehörigen außerhalb des Friedhofes verbietet. Was Anfang des letzten Jahrhunderts aus hygienischen Gründen noch sinnvoll war, ist heute nur noch ein Eingriff in die Persönlichkeit. Denn selbst wenn noch zu Lebzeiten ein Angehöriger den Wunsch äußert, beispielsweise auf dem eigenen Grundstück bestattet oder als eine Urne im Wohnzimmer der Familie aufbewahrt zu werden, schreibt das Gesetz die Bestattung auf einem Friedhof vor – sogar bei Urnen.

 

Anstatt des geltenden Friedhofszwangs soll erlaubt werden, Urnen zuhause aufzubewahren oder die Asche nach dem Wunsch des Verstorbenen zu verstreuen. Für Sarggräber auf eigenem Privatgrundstück sollte gelten, dass diese

 

  1. in einer dünn besiedelten Region liegen,
  2. außerhalb der Sichtweite der Nachbarn liegen oder diese keine Einwände gegen die Gräber haben,
  3. das Privatgrundstück eine Mindestanzahl an Quadratmetern aufweist,
  4. unter denselben Standards (Grabtiefe, etc…) wie auf dem Friedhof angelegt werden.

 

Begründung:

Der Friedhofszwang ist problematisch, da für viele Angehörige die hohen Grabnutzungsgebühren eine finanzielle Belastung darstellen. Vor dem Hintergrund, dass sogar eine Seebestattung nur durch einen Bestatter vollzogen werden darf, verwundert es nicht, dass sich viele Angehörige schlicht und ergreifend „abgezockt“ fühlen.

Ein viel größeres Problem ist jedoch, dass die meisten Gräber nach einer gewissen Ruhefrist, je nach Land zwischen 6 und 20 Jahren, geräumt werden müssen. Somit bleibt den Angehörigen kein Ort, um für seine Freunde und Familienmitglieder zu trauern.

24 Stunden-Kitas braucht das Land

Sowohl berufstätige Alleinerziehende, als auch im Schichtdienst arbeitende Eltern sind auf flexible Betreuungsangebote und durchgehende Öffnungszeiten der Kindertagesstätten angewiesen, um Beruf und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren zu können. Die Jungen Liberalen Saar fordern daher für jeden Landkreis mindestens eine ausreichend große Kindertagesstätte, die 24 Stunden lang geöffnet ist und damit eine umfassende Betreuungsmöglichkeit bietet. Die Trägerschaft dieser Kindertagesstätten sollen die Kommunen übernehmen.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Individuelle Mitgliederbetreuung für mehr Attraktivität

Liberalismus lebt von Individualität und Diversität. Auf Beides sind sowohl Junge Liberale als auch die Freien Demokraten angewiesen. Beides wird jedoch innerhalb der Mitgliederstruktur bei Weitem noch nicht ausreichend erreicht. Um dies zu ändern, muss innerhalb der FDP an vielen Strukturen gearbeitet werden, damit sich alle Mitglieder der Partei wohl fühlen und alle Mitglieder der Gesellschaft von der Politik der Freien Demokraten angesprochen werden.

Um dies zu erreichen fordern die Jungen Liberalen die Umsetzung folgender Punkte:

 

 

Neumitglieder endlich angemessen betreuen

Gerade für Neumitglieder ist es oft schwer, sich in den bestehenden Strukturen der Freien Demokraten zurechtzufinden. Oftmals besteht auch bei Orts- oder Kreisvorsitzenden nicht die Möglichkeit, Neumitglieder im Verband angemessen willkommen zu heißen und eine Einführung in die Partei zu bieten. Um das Potential von Neumitgliedern aber nicht sofort wieder zu verlieren, fordern die Jungen Liberalen Saar eine individuelle Betreuung der Neuankömmlinge in der Partei. Neben Neumitgliedertreffen, -stammtischen, -seminaren, bei denen möglichst auch Vorstandsmitglieder der Freien Demokraten anzutreffen sein sollen, verlangen die Jungen Liberalen die Erarbeitung eines Patenschaftskonzeptes für Neumitglieder. Erfahrene Mitglieder sollen sich hierfür zum Paten über Seminare ausbilden lassen können. Neumitglieder bekämen so bei Interesse die Auswahl zwischen verschiedenen Ansprechpartnern, die sie als individuelle Neumitgliederpate betrachten könnten.

 

Förderung nach Leistung

Die Jungen Liberalen Saar sind sich sicher, dass viel Potential in der Basismitgliedschaft der Freien Demokraten schlummert. Gefördert wird dieses Potential jedoch häufig recht einseitig. Besonders Mitglieder aus kleineren Orts- und Kreisverbänden werden oft benachteiligt. Ein breiteres Angebot an Lehrveranstaltung bezüglich politischer Führungs-, Presse- und Organisationsarbeit, sowie Rhetorik-Trainings müssen allen Basismitgliedern bei Interesse zugänglich gemacht werden. Nur so kann sich letzten Endes Talent, Begabung und Motivation durchsetzen.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Keine demographische Planwirtschaft auf Kosten von Versicherten

Die Jungen Liberalen Saar fordern eine Angleichung des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung zwischen Eltern und kinderlosen Personen.

 

Begründung

Aktuell beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI bundeseinheitlich 2,55 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für kinderlose Personen gibt es allerdings einen weiteren Beitragszuschlag von 0,025% nach Ablauf des Monats, in dem die Beitragszahler das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Eine solche Ungleichbehandlung aufgrund individueller Familien- und Lebensplanung ist nicht hinnehmbar. Egal ob Mutter, Vater, gewollt oder ungewollt kinderlos, für die Pflegeversicherung darf dies keinen Unterschied machen.

Kinderwunsch realisieren – Kinderwunschbehandlung ermöglichen

Rund sechs Millionen Männer und Frauen sind in Deutschland ungewollt kinderlos. Vielen dieser sechs Millionen Menschen kann oder könnte durch medizinische Unterstützung der Traum vom eigenen Kind erfüllt werden. Dies ist jedoch immer mit hohen Kosten für die Betroffenen verbunden, welche nur teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Daher bleibt diese medizinische Hilfeleistung vielen Kinderlosen vorenthalten. Auch die strengen Richtlinien für die anteilige Kostenübernahme stellen für viele ein nicht überwindbares Hindernis zur Kinderwunschbehandlung dar. So werden beispielsweise anonyme Samenspenden nicht mitfinanziert. Eizellspenden sind in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten.

Bei künstlicher Befruchtung mit Sameneigenspende übernehmen aktuell die gesetzlichen Krankenkassen für verheiratete Paare 50 Prozent der Kosten der ersten drei Versuche, wenn die Frau das 24. Lebensjahr abgeschlossen hat und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten wird. Weitere 25 Prozent können (unabhängig vom Ehestatus für die ersten vier Versuche) nach Richtlinie des BMFSFJ vom Bund und Bundesland gemeinsam übernommen werden. Dies gilt jedoch nur für Paare, die in einem Bundesland leben, welches über entsprechende Förderrichtlinien besitzt. (aktuell Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).

Die selbstaufzubringenden Kosten belaufen sich so auf ca. 6000 Euro pro Versuch (Erfolgsrate 20-30%) und verwehren vielen Menschen die Realisierung ihres Kinderwunsches.

Die Jungen Liberalen Saar fordern daher eine Neuregelung der Voraussetzungen und der Finanzierung der Kinderwunschbehandlungen.

  • 100% Kostenübernahme für bis zu acht Versuche unabhängig vom Wohnort
  • 75% Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • 25% Kostenübernahme durch den Staat (unabhängig vom Bundesland)
  • Voraussetzung hierfür ist ein Alter der Frau zwischen 18 und 40 Jahren
  • Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Ehestatus. Auch Alleinstehenden steht die Kostenübernahme zu
  • Sowohl eigene Samenspende, als auch anonyme Samenspenden werden finanziert
  • Eizellspende muss ebenfalls mitfinanziert werden. Das Embryonenschutzgesetz ist dem hingegen zu ändern.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Pseudogleichstellung beheben – Blutspenden für Männer, die mit Männern Sex haben auch ohne Zölibat

Die Jungen Liberalen Saar fordern eine von Geschlecht und Sexualität unabhängige Erlaubnis zur Blutspende. Die abgebenden Blutspenden sind im Sinne des Infektionsschutzes wissenschaftlich aktueller Untersuchungen zu unterziehen, um gegebenenfalls infektiöse Erreger nachweisen und identifizieren zu können.

 

Begründung:

Um dem von europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigten Verbot der Diskriminierung gerecht zu werden, sind seit 2017 Männer, die mit Männern Sex haben nicht mehr grundsätzlich lebenslang von der Blutspende ausgeschlossen. Nach neuer BÄK-Richtlinie dürfen Männer, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte pflegen, zwölf Monate nach Beendigung dieses sogenannten “sexuellen Risikoverhaltens” nun Blut spenden.

Eine Frist von einem Jahr schließt den Großteil aller Männer, die mit Männer Sex haben, jedoch weiterhin unnötig von der Blutspende aus.

Weder die Tatsache, dass durch geschützten Geschlechtsverkehr das Übertragungsrisiko von HIV wesentlich minimiert werden kann, noch die inzwischen vorhandene Möglichkeit eine HIV-Infektion bereits nach sechs Wochen sicher diagnostizieren zu können, werden bei dieser Richtlinienänderung berücksichtigt.

Eine zwölfmonatige Enthaltsamkeitspflichtig ist nicht nur vollkommen realitätsfern, sondern schlicht unnötig und weiterhin diskriminierend.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Um den bestmöglichen Schutz vor Infektionskrankheiten zu gewährleisten, müssen die Schutzimpfungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesfachausschusses zwingend überarbeitet werden. Es darf nicht hingenommen werden, dass aufgrund von Kostenfragen gesetzlich Krankenversicherte dem Risiko einer Infektion mit krankheitserregenden Viren oder Bakterien ausgesetzt werden. Daher fordern die Jungen Liberalen Saar

  • die Kostenübernahme aller zugelassenen Impfungen gegen in Deutschland vorkommende Erreger, deren Infektion ein Erkrankungsrisiko mit sich bringt. Vor allem die Impfung gegen Humane Papillom-Viren muss in diesem Sinne unabhängig von Geschlecht und Alter der Patienten, übernommen werden.
  • die Bereitstellung der jeweils höchstvalenten zugelassenen Impfstoffe für alle gesetzlich Versicherten, um den Schutz vor möglichst vielen Viren- und Bakterienstämmen zu gewährleisten.
  • die Kostenübernahme aller zugelassenen Reiseimpfungen und der Reiseimpfberatung durch die gesetzlichen Krankenkassen, sobald die Absicht der Versicherten besteht, in ein entsprechendes Risikogebiet zu reisen.

Die Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen sollen durch den Wegfall der Kostenübernahme aller Heilmittel und Produkte, für die kein evidenzbasierter Mehrwert nachgewiesen werden kann, ausgeglichen werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Abhängigkeit ist kein „Lifestyle“

Pro Jahr sterben in Deutschland geschätzt 125.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Trotzdem schließt der als „Lifestyle-Paragraph“ bekannte Abschnitt des Paragraphen 34 des fünften Sozialgesetzbuches, Medikamente zur Rauchentwöhnung von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen aus. Für die Jungen Liberalen Saar sind jedoch Menschen, die unter ihrer Nikotinsucht leiden, genauso als suchtkrank einzustufen, wie Patienten, die unter anderen Drogenabhängigkeiten leiden. Daher steht ihnen dieselbe medizinische Versorgung und Hilfeleistung, wie allen Suchterkrankten, zu. Der Paragraph 34 des fünften Sozialgesetzbuches ist daher gehend so abzuändern, dass die Kosten sämtlicher zur Rauchentwöhnung verfügend stehender Medikamente von den gesetzlichen Krankenkasten übernommen werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.