Kommune – jung und liberal

Wir Junge Liberale setzen uns für eine starke kommunale Basis ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Freiheit bedeutet für uns, dass Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit selbstbestimmt und eigenverantwortlich zusammenleben können. Erst diese Freiheit verschafft ihnen den Raum, um in Würde ihr Glück zu suchen. Die Kommune muss ein Umfeld schaffen, in dem diese Freiheit gewährleistet wird und die Grundlagen geschaffen werden, in denen Menschen gut zusammenleben.

Voraussetzung für eine generationengerechte Politik ist die solide Finanzierung der Kommunen. Deshalb fordern wir grundsätzlich die Einhaltung des Bestellerprinzips (Konnexitätsprinzip) und den Abbau von Schulden.

 

  • Jugendparlamente

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung von Jugendparlamenten in saarländischen Städten und Gemeinden. Der Jugend sollte eine konkrete Partizipationsmöglichkeit in der Politik ihrer Städte und Gemeinden gegeben werden. Jugendparlamente sind bereits heute in vielen europäischen und deutschen Städten und Gemeinden ein erfolgreicher Weg Jugendliche für Politik zu interessieren.

Diese haben oft einen anderen Blickwinkel wie die bereits, oftmals langjährigen, etablierten Kommunalpolitiker. Die Jugend kann somit durch neue und frische Anregungen in den Stadt bzw. Gemeinderäten aktiv die Kommunalpolitik und damit auch ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten.

 

  • Legal Sprayen

Um illegales Sprayen zu verringern, fordern wir Junge Liberale die Freigabe von Flächen, an denen Sprayer ihre Kunst anbringen können. Diese Flächen könnten an öffentlichen Gebäuden der einzelnen Kommunen geschaffen oder von Privaten zur Verfügung gestellt werden. Durch eine Webseite sollen alle Flächen veröffentlicht werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für öffentliche Graffitti-Wettbewerbe ein. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch die öffentlichen Mittel „Kunst im öffentlichen Raum“ als auch durch private Sponsoren.

 

  • ÖPNV

Im ÖPNV fordern wir die Modernisierung, um diesen zukunftssicher zu gestalten.

Wir fordern die Einrichtung von Sammeltaxis nach Vorbild von Uber Pool.

Danach sollen die Jugendtaxis per App besser vernetzt und die momentan bereitgestellten Subventionen erhöht werden.

Ebenfalls wollen wir, dass unser Bundesland Vorreiter und Modellregion im Bereich der autonom fahrenden Busse wird, vor allem in ländlichen Regionen.  Der ÖPNV sollte auch durch Digitalisierung effizienter gestalten werden, besonders in ländlichen Gebieten. Die Busse sollten mit WLAN und USB-Ladesteckern ausgerüstet werden (bei Neuanschaffungen oder ggf. bei Aufrüstungen).

Die Wabenstruktur des ÖPNVs sollte reformiert bzw. vereinfacht werden um eine effizientere Preisgestaltung zu ermöglichen und mehr Preistransparenz für die Fahrgästen zu schaffen.

 

  • Ladenöffnungszeiten

Wir wollen flexible Ladenöffnungszeiten ermöglichen: Jedes Geschäft soll demnach selbst entscheiden können, wann es öffnet und schließt. Auch das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen ist antiquiert und soll durch eine Regelung mit flexiblen Mindesturlaubstagen ersetzt werden.

Die Kommunen sollten nicht gezwungen sein, rechtsunsichere Regelungen zu erlassen.

 

  • Drogenkonsumräume schaffen

Wir fordern die Zahl der Drogenkonsumräume zu erhöhen. Die bestehenden Räume werden gut angenommen und zeigen den Bedarf. Daher sollte in jedem Landkreis mindestens ein Raum eingerichtet werden.

Ebenfalls sollte in diesen Räumen Präventionsmaßnahmen angeboten werden und Hilfe zur Verfügung stehen.

 

  • eGovernment

Die Verwaltung muss die Chancen der Digitalisierung erkennen und nutzen. Einerseits kann die Arbeit der Verwaltung dadurch effektiver und ökonomischer gestaltet werden, zum anderen bieten digitale Maßnahmen die Möglichkeit, die Verwaltung bürgerfreundlicher und serviceorientierter auszurichten. Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden hierbei noch zu wenig. Deshalb fordern wir ein schnelleres Vorgehen und die Entwicklung eines Gesamtkonzepts.

 

 

 

 

  • Sicherheit

Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille. Um dem staatlichen Gewaltmonopol gerecht zu werden, ist es originäre staatliche Aufgabe, Sicherheit zu garantieren. Deshalb fordern wir Junge Liberale eine bessere finanzielle, sachliche und personelle Ausstattung der Polizei.

Waffenverbotszonen und unnötige Videoüberwachungen lehnen die Jungen Liberalen ab.

 

  • Weltbeste Bildung

Wir Junge Liberale setzen uns für die weltbeste Bildung ein. Zwar weisen die meisten weiterführenden Schulen inzwischen Smartboards und Computerräume auf, allerdings geht die Ausstattung meist nicht darüber hinaus. Im jetzigen Tempo kann dies so nicht weitergehen. Nur wenige Schulen bieten W-LAN an. Gerade ältere Lehrkräfte sind mit digitalen Medien nicht vertraut. Die Kommunen sind für die Ausstattung der Grundschulen verantwortlich, die Kreise für die Ausstattung der weiterführenden Schulen.

Deshalb fordern wir, dass die Schulen modern ausgestattet werden und das Lehrpersonal entsprechend ausgebildet wird-

Zudem fordern wir mehr Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen, um Mobbing effektiver verhindern zu können und damit ein Lernumfeld zu schaffen, in dem sich jeder Schüler wohlfühlt.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Beitragsordnung der Jungen Liberalen Saar

Präambel

Diese Beitragsordnung stellt ein Beschluss des Landeskongresses iSv Punkt 19 Abs. 4 der Satzung dar und kann somit mit einfacher Mehrheit geändert werden.

 

  • 1 Höhe des Mitgliedsbeitrags

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für alle Mitglieder 3€ im Monat. Jederzeit kann ein Mitglied freiwillig auch einen höheren Beitrag entrichten. Dabei müssen aber äußere Zwänge oder andere Einwirkungen durch andere ausgeschlossen sein.

 

  • 2 Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Januar mittels Lastschriftmandats durch den Stellvertreter für Finanzen für das komplette Jahr im Voraus eingezogen. Tritt ein Mitglied während des Jahres bei, so ist der Beitrag nur für die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft zu entrichten, wobei der Monat des Beitritts mitgezählt wird. Scheidet ein Mitglied im laufenden Jahr aus dem Verband aus, so sind die durch den Jahreseinzug schon entrichteten, restlichen Monatsbeiträge bis Jahresende zurückzuzahlen, wobei der Monat des Austritts nicht berücksichtigt wird. Sofern kein Lastschriftmandat gewünscht ist, kann ein Mitglied auch eigenständig den Jahresbeitrag entrichten, Barzahlungen sind ausgeschlossen.

 

  • 3 Ausnahmeregelungen

In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei persönlichen finanziellen Schwierigkeiten, kann auf Antrag Minderung, Ratenzahlung oder Erlass des Monats- bzw. Jahresbeitrags durch den Landesvorstand gewährt werden. Kein Mitglied soll durch den Mitgliedsbeitrag eine unerträgliche finanzielle Belastung erfahren.

 

  • 4 Säumnis

Ausstehende Mitgliedsbeiträge können bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Stehen Beitragszahlungen aus, so ist das Mitglied unverzüglich zu mahnen. Dabei ist eine zweiwöchige Zahlfrist zu setzen und die über die Konsequenzen des Rückstandes gemäß Punkt 4 Abs. 4 der Satzung zu informieren. Nach Ablauf der Frist und unterbliebener Zahlung kann ein Säumniszuschlag in Höhe von 10% erhoben werden.

 

  • 5 abschließende Regelungen

Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Diese Beitragsordnung tritt mit sofortiger Wirkung (Datum des Beschlusses) in Kraft.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Kommunalfinanzen

In Anbetracht sich stetig verschlechternder Kommunalfinanzen erkennen die Jungen Liberalen Saar einen dringenden Handlungsbedarf seitens des Landes an, um Kommunen vor drohender Zahlungsunfähigkeit und damit auch ihrer Handlungsunfähigkeit zu bewahren.

Gleichzeitig bekennen sich die Jungen Liberalen Saar zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 II 1 GG, welches eventueller Rettungsmaßnahmen nicht zum Opfer fallen darf. Kommunen als Keimzellen der Demokratie müssen ihren individuellen politischen Entscheidungsspielraum behalten und genau diesen ausnutzen, um sich mit eigenen Ideen und Konzepten zukunftssicher aufzustellen.

Die zur Zeit der Antragsstellung kursierenden Lösungsvorschläge „Saarlandkasse“ (CDU) und „Kommunalpakt Plus“ (SPD) lehnen die Jungen Liberalen Saar im Ergebnis ab. Dennoch sind Investitionsspielräume und zielstrebige Tilgungslaufzeiten zu begrüßen.

Zu kritisieren sind jedoch die Mittel in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die von Seiten der Landesregierung zur Diskussion gestellt werden. Die saarländischen Kommunen wiesen im Jahr 2013 ein Haushaltsvolumen von 1,99 Milliarden Euro auf. Dies sind im Vergleich zu den 3,87 Milliarden Euro Volumen des Landes im Vergleichszeitraum rund 50 % der im Land anfallenden Ausgaben. In Anbetracht dessen fordern die Jungen Liberalen, die Kommunen an den ab 2022 zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro an Mehreinnahmen in einem angemessenerem Umfang zu beteiligen und fordern gleichzeitig, den Betrag auf 100 Millionen Euro zu erhöhen.

Darauf aufbauend bringen die Jungen Liberalen Saar folgende Alternative als insgesamt dritte Lösungsmöglichkeit in die Diskussion ein:

 

 

  • Bund muss bei Sozialkosten entlasten

Über die letzten zehn Jahre hinweg sind die Sozialleistungen um die Hälfte angestiegen. Dem gegenüber standen jedoch keine spürbaren Mehreinnahmen bei den Kommunen. Die Kreise als Lastenträger geben diesen Betrag über die Kreisumlage weiter an die ihnen angehörigen Städte- und Gemeinden. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten GroKo sieht im Sozialkostenbereich eine Entlastung in der Höhe von 5 Milliarden Euro vor. Die Jungen Liberalen fordern den umgehenden Vollzug dieser Maßnahme und schlagen vor, ihn im Bereich der Hartz IV Wohngeldleistungen umzusetzen. Dadurch können strukturschwache Kreise mit hoher Arbeitslosigkeit effizient entlastet werden. Diese Maßnahme eignet sich insbesondere, da der Ermessensspielraum von Seiten der Behörde gering ist und somit eine bundesweit vergleichbare Entlastung herbeigeführt werden kann.

 

  • Land: Deckende Finanzierung der Auftragsverwaltung

Die kommunale Finanzautonomie ist in der Praxis weitestgehend von bundes- und landesgesetzlichen Regelungen geprägt. Dies trifft auch auf die Finanzausstattung der Kommunen zu, die eigenständig nur einige wenige Einnahmen generieren können. Die Aufgaben und damit auch Ausgaben sind den Kommunen überwiegend staatlicherseits auferlegt. Dies reicht vom Einwohnermeldewesen, über die KiTa-Platz-Garantie bis hin zur Bereitstellung einer unteren Bauaufsichtsbehörde.

Für diese Tätigkeiten werden Ausgleichszahlungen geleistet, die bei weitem nicht dem erhöhten Aufwand der Kommunen gerecht werden. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die grundlegende Überarbeitung des bestehenden, intransparenten und bürokratieintensiven Zuwendungsmanagements und bestehen auf eine bedingungslos kostendeckende Entschädigung für die Kommunen.

 

  • Entschuldung auf freiwilliger Basis

Die saarländischen Kommunen haben in den vergangenen Jahren Kassenkredite in Höhe von über 2 Milliarden Euro angehäuft. Diese eigenständig zurückzuzahlen stellt nahezu eine Unmöglichkeit dar. Um diesen langfristig zu begegnen, muss den Kommunen eine Möglichkeit gegeben werden, diese abbauen zu können. Dafür sollen die Gemeinden auf freiwilliger Basis ihre Schulden in einen Zweckverband übertragen können. Dieser soll ein gemeinsames Schuldenmanagement betreiben und je nach Umfang und Teilnehmerzahl mit einem Volumen von bis zu 50 Mio. € und einer Landesbürgerschaft jährlich ausgestattet werden. In diesen Zweckverband sollen die teilnehmenden Kommunen jährlich in Form eines noch zu definierenden Eigenbeitrags einzahlen. Das Programm soll nach maximal 40 Jahren beendet werden.

Die Hauptaufgabe des Zweckverbandes – soll neben der koordinierten Tilgung – eine langfristige Umschuldung sein. Die auf über 2 Milliarden angelaufenen Kassenkredite dienen eigentlich nur der Überwindung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Vor dem Hintergrund, dass mit langfristigen Finanzierungslösungen attraktivere Konditionen zu erzielen sind, ist eine Neuordnung der Finanzierungsstruktur unabdingbar.

Nach Teilnahme an dem Programm müssen die Kommunen dazu verpflichtet werden, neben einem zu jedem Haushaltsjahr herbeizuführenden Haushaltsausgleich, auch keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Durch diese Maßnahme sollen notleidende Kommunen unterstützt und Kommunen, die solide gewirtschaftet haben, nicht abgestraft werden. Eine Zwangsmitgliedschaft und Schuldenunion der saarländischen Städte- und Gemeinden lehnen die Jungen Liberalen entschieden ab.

 

  • Investitionsprogramm für Kommunen bereitstellen

Wobei im Saarland lediglich ein Wert von rund 203 Euro je Einwohner erreicht wurde, liegen die Investitionen der Kommunen im Jahr 2016 im Bundesdurchschnitt um 433 Euro je Einwohner. Dies ist alarmierend und ruft unmittelbar zum Handeln auf.

Das Land muss, parallel zum Entschuldungsprogramm ein für alle Kommunen zugängliches Investitionspaket bereitstellen, damit diese nachhaltige Investitionen bestreiten und damit die strukturellen Defizite der vergangenen Jahre aufarbeiten können. In Anbetracht der Neureglung der Bund Länder Finanzen ab 2020 steht den Kommunen nach unserer Auffassung daraus ein fester Teil in Höhe von 50 Millionen Euro zu, um Zukunftsinvestitionen tätigen zu können.

Diese Investitionen sind an den Beschluss des jeweiligen Gemeinderats gebunden und sollen u.a. neben dem flächendeckenden KiTa-Ausbau, der Modernisierung und Sanierung der Grund- und weiterführenden Schulen im Land zu Gute kommen. Darüber hinaus sollen sie auch zur Digitalisierung der Verwaltungsarbeit eingesetzt werden, um durch Kosteneinsparungen und Bürgerservice ein Mehrwert für die Kommune vor Ort zu erreichen.

 

  • Gemeinden wirtschaftlich aufstellen

Der Vorstoß der Landesregierung in Bezug auf die Entschuldung der Kommunen ist grundsätzlich nach wie vor begrüßenswert. Ohne aber für deren Gliederung ein zukunftsfähiges Konzept vorzuhalten und einer möglichen Kommunalreform weiter aus dem Weg zu gehen, verdeutlicht dies die fehlende Nachhaltigkeit des Vorhabens.

Die durchschnittliche Einwohnerzahl der gemeindlichen Verwaltungseinheiten in der Bundesrepublik liegt bei rund 12.000 Einwohnern, im Saarland liegt diese sogar bei bereits rund 20.000 Einwohnern. Neben vielen großen Einheiten finden sich jedoch auch einige Kommunen im Saarland, die diese Zahl stark unterschreiten und aufgrund zu kleiner Gemeindeverwaltungen weder wirtschaftlich arbeiten, noch den stetig komplexer werdenden Gesetzesvorschriften in professioneller Art und Weise gerecht werden können. Die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen müssen hier per Gesetz neu geregelt und definiert werden.

Setzt man den Maßstab am Bundesdurchschnitt von 12.500 Einwohnern pro Verwaltungseinheit an, bedürften 22 der 52 Städte- und Gemeinden einer Reform. Nennenswert in diesem Zusammenhang sind insbesondere:

  • Landkreis St. Wendel:

Oberthal, Namborn, Freisen, Nonnweiler, Tholey, Nohfelden, Marpingen

  • Landkreis Merzig-Wadern

Weiskirchen, Perl, Mettlach

  • Landkreis Saarlouis:

Ensdorf, Bous, Wallerfangen, Überherrn, Nalbach

  • Saarpfalz-Kreis:

Gersheim, Mandelbachtal, Kirkel

  • Regionalverband Saarbrücken:

Großrosseln, Friedrichsthal, Kleinblittersdorf

  • Landkreis Neunkirchen:

Merchweiler

 

Bei der Fusion oder Neubildung von Gemeinden soll insbesondere darauf geachtet werden, dass strukturschwache mit finanzstarken Kommunen zusammengeführt werden, um eine wirtschaftlich sinnvolle Ausgangssituation nach der Reform zu erzielen. Danach soll sichergestellt werden, dass die Hebesätze und Steuern zum Vollzugspunkt vergleichbar aufgestellt sind.

Ohne eine wirtschaftliche Ausgangssituation zu erreichen, ist eine Entschuldung der Städte- und Gemeinden als sinnlos zu erachten.

 

  • Fazit: Mehr Kommunaler Wettbewerb

Die Jungen Liberalen im Saarland erneuern mit diesem Vorschlag ihr Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und möchten dadurch neben einer Entschuldung und Förderung der Kommunen, einen gegenseitigen Wettbewerb der Ideen ermöglichen und durch das Mitwirken der Räte und Verwaltungen in diesem Prozess anreizen, neue Standortvorteile zu schaffen wo vorher keine waren und durch mehr Gestaltungsmöglichkeiten den Weg für attraktive, zukunftsorientierte Kommunen schaffen.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

#P16

Das allgemeine Wahlalter soll für alle Ebenen des politischen Systems in Deutschland auf 16 Jahre herabgesenkt werden. Als Zwischenschritt fordern wir die Einführung des aktiven Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr im Saarland. Dieses Recht umfasst alle Wahlentscheidungen bis zu den Landtagswahlen

Als mögliche Unterstützer sehen wir alle politischen Jugendorganisationen im Saarland. Allerdings dürfen auch andere Jugendverbände (wie beispielsweise der Landesjugendring) nicht außer Acht gelassen werden. Vielmehr noch: Unserer Ansicht nach ist es wichtig, die Forderung zu entpolitisieren, um keine parteigebundenen Abneigungen anzuziehen. Gerade vor diesem Hintergrund scheint es wichtig, die JuLis als Initiatoren, das Projekt aber als überparteilich, darzustellen. Hier bietet es sich an, dass der JuLi-Landesvorsitzende direkt in seiner Funktion den Kontakt zu den diversen Verbänden sucht und aktiv dafür wirbt.

Neben den gängigen Medienvertretern (SZ, SR, Bild) werden wir auch versuchen kleinere Institutionen, „Forum“, „Saarland Fernsehen“ und „Radio Saarbrücken“ für die Idee zu gewinnen. Darüber hinaus werden wir auch aktiv Medien mit jüngerer Zielgruppe (bspw. Jugendmagazin „Chilly“ oder auch Radiosender wie Big FM und Radio Salue) kontaktieren.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Duales Abitur einführen! Für Vielfalt in der Bildung!

Das deutsche duale Ausbildungsmodell ist weltweit vorbildlich, aber das heißt nicht, dass  wir es nicht noch verbessern können. Wir Jungen Liberalen setzen uns deswegen dafür ein, dass – ähnlich wie in Österreich – die Möglichkeit ein duales Abitur abzulegen, eingeführt wird. Das bedeutet, dass man nach dem Bestehen der 10. Klasse eines Gymnasiums oder dem erfolgreichen Ablegen der Mittleren Reife auf ein entsprechendes berufspraktisches Gymnasium wechselt und dort neben der Allgemeinen Hochschulreife (e.g. das Abitur) auch eine berufsqualifizierende Ausbildung in einem Lehrbetrieb erwirbt. Auf diesen berufspraktischen Gymnasien sollen neben den Kernfächern Deutsch, Mathematik und einer Fremd-sprache auch ausbildungsbezogene Fächer (wie z.B. Psychologie und Pädagogik für angehende Erzieher) unterrichtet werden. Ähnlich wie in der dualen Ausbildung sollen dabei gewisse Tage in der Woche im Lehrlingsbetrieb und die anderen im berufsqualifizierenden Gymnasium verbracht werden. Nach Abschluss der Ausbildung legt man eine schriftliche Abiturprüfung in den Kernfächern und in einem ausbildungsbezogenen Fach ab (also insgesamt vier), was den theoretischen Teil der Gesellenprüfung ersetzt, sowie den praktischen Teil der Gesellenprüfung, was die mündliche Abiturprüfung ersetzt. Mit erfolgreichem Bestehen dieser Prüfungen erhält man dann sowohl das Abiturzeugnis, als auch den Gesellenbrief.

 

Begründung:

Jeder Mensch ist anders und jeder Mensch gestaltet seinen Lebensweg auf seine eigene Weise. Diesem Umstand muss die Politik Rechnung tragen, indem sie vielfältigere Möglichkeiten in der Ausbildung junger Menschen zulässt.

Die duale Ausbildung würde jungen Menschen nach dem Abitur mehr Freiheit geben. Neben dem klassischen Weg ein Studium zu beginnen, kann man seinem Meister oder Techniker machen oder erstmal in seinem Ausbildungsberuf arbeiten. Man wäre während des Studiums finanziell abgesicherter und wäre auch sozial gesicherter, da man – ob das Studium gelingt oder nicht – immer in den Ausbildungsberuf wechseln könnte. Der letzte Punkt ist vor dem Hintergrund eines sich ständig ändernden Anspruchsprofil in der freien Wirtschaft heutzutage umso wichtiger.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man mit einem dualen Abitur in der Tasche mit  mehr Möglichkeiten und größerer sozialer Sicherheit in Zukunft sehen kann.

Freiwillige Rentenversicherung für Prostituierte

Die Jungen Liberalen Saar fordern:

  • die Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für Angestellte Prostituierte. Jeder Prostituierten, die in einem Bordell, Laufhaus, Saunaclub etc. angestellt ist, soll es freistehen, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.

 

  • das Beibehalten und Ausbauen von Angeboten zur Wiedereingliederung von Prostituierten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die gewöhnlich von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden.

 

  • schaffung kostengünstiger Umschulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten

 

  • die Ergreifung entsprechender Maßnahmen um der Ausbeutung durch den Arbeitgeber aufgrund der fehlenden Rentenversicherung entgegen zu wirken.

 

Begründung:

Durch das Prostituiertenschutzgesetz, welches seit 01.07.2017 in Kraft ist, wird eine Anmeldung als Prostituierte zur Voraussetzung dieses Gewerbe legal betreiben zu dürfen. Daraus folgt, dass alle Prostituierten, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, Rentenversicherungspflichtig sind. Dies stellt für die Frauen und Männer in diesem Gewerbe eine erhebliche Belastung dar, da branchenüblich ein sehr hohes Bruttoeinkommen erwirtschaftet wird, jedoch auch beträchtliche Ausgaben für die Ermöglichung ihrer Arbeit tätigen müssen. Werbungskosten, Kosten für Arbeitskleidung usw. können zwar im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings sind angestellte Prostituierte, die regelmäßig ihre Steuererklärung einreichen, eine Seltenheit (bedingt durch Sprachbarrieren, zeitlicher Aufwand, Kosten für Steuerberater etc.). Frauen und Männer, denen es finanziell zuzumuten wäre, ihren Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten, sind in aller Regel selbstständig tätig und folglich ohnehin nicht versicherungspflichtig. Ein weiterer Faktor der gegen eine Versicherungspflicht für Prostituierte spricht ist die sehr kurze Erwerbstätigkeitsdauer. Frauen und Männer die nach dem 40. Lebensjahr noch profitabel im käuflichen Gewerbe tätig sein können sind die Ausnahme, womit auch die Rentenansprüche im Alter rapide zurückgehen. Ganz zu schweigen von der Zeit bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres, mit dem erst ein Anspruch auf Rentenzahlung besteht. Zu guter Letzt sind gerade angestellte Prostituierte in ihrem Arbeitsumfeld schädlichen Einflüssen, wie bspw. harten Drogen, Gewalt und posttraumatischem Stress, exponiert.  Daraus resultiert eine erheblich gesenkte Lebenserwartung, die wiederum eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt eine Rente in Anspruch genommen werden kann, bewirkt. Es sei jedoch angemerkt, dass eine geringere Lebenserwartung als die der Durchschnittsbevölkerung statistisch nicht belegt werden kann, da keine offizielle Statistik zur Lebenserwartung von Prostituierten existiert.

Aus alle dem folgt, das ein Zwang zur Rentenversicherung für angestellte Prostituierte eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt, die einen Anreiz dazu schaffen kann, eine Anmeldung als Prostituierte zu umgehen und ein Dasein in der Illegalität, fernab des Schutzes der Behörden zu fristen. Solchen potentiellen Folgen gilt es frühzeitig, durch die oben beschriebenen Maßnahmen entgegen zu wirken.

Brücken bauen – Partnerschaften knüpfen

Das Saarland als „Herz Europas“ kooperiert bereits eng mit den Nachbarn in der Umgebung im Rahmen der Großregion SaarLorLux. Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern hat das Saarland allerdings noch keine einzige Partnerschaft mit Regionen anderer Länder geknüpft. Bayern beispielsweise pflegt Kontakte zu südafrikanischen, chinesischen und indischen Regionen sowie zu Québec und Georgia, Mecklenburg-Vorpommern hat Partnerregionen in Polen, Russland, Finnland und Frankreich. Im Rahmen der Partnerschaften werden interkulturelle Messen abgehalten, im Wissenschaftswesen kooperiert, Kontakte zwischen Schulen geknüpft und so der interkulturelle Dialog nicht nur in Europa, sondern auch global gestärkt.

Daher fordern die Jungen Liberalen Saar, dass…

  • sich das Saarland aktiv um das Knüpfen solcher Partnerschaften außerhalb der Europäischen Union bemühen muss, um Brücken zu anderen Ländern und Kulturen zu bauen. In Betracht könnten hier auch Regionen in EU-Beitrittskandidaten wie Serbien (bspw. Vojvodina) kommen.

 

  • das Saarland als erstes Bundesland eine Partnerschaft zu einer Region in Georgien anstrebt. Georgien, eine einstige Sowjetrepublik, ist zu einem Staat auf Basis demokratischer und liberaler Werte geworden. Gerade die Städtepartnerschaft Saarbrücken–Tiflis hat als erste deutsch-sowjetische Städtekooperation Geschichte geschrieben, durch aktive Kontakte mit Regionen Georgiens (bspw. Adjarien) wird die Orientierung Georgiens gen Europa nicht nur politisch (EU-Ostpartner), sondern auch kulturell und menschlich gefestigt.

 

  • auch Kontakte zu anderen Regionen innerhalb der EU, bspw. polnischen Woiwodschaften oder tschechischen Krajs, aufgebaut und gepflegt werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Schulqualität heißt Lehrerqualität!

Lehrerinnen und Lehrer sind, egal in welcher Schulform sie tätig sind, die Zentralpersonen unseres Bildungssystems. Sie sind diejenigen, die die Schülerinnen und Schüler fordern und fördern, mit ihnen steht und fällt die Qualität der Bildung. Daher ist es ein großes Anliegen der Jungen Liberalen, die Qualität der Lehrerschaft mit den folgenden Maßnahmen sicherzustellen und zu verbessern.

Um einen adäquaten Unterrichtsverlauf für alle Beteiligten zu gewährleisten, müssen Förderschulen und Förderlehrerstellen ausgebaut und sich um die Besetzung dieser ausdrücklich bemüht werden. Dabei muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Förderschulen müssen erhalten bleiben, solange die personelle, sachliche, räumliche und finanzielle Ausstattung dies zulässt und eine kindgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Dazu brauchen wir eine attraktive Besoldung und eine verstärkte öffentliche Werbung über die Möglichkeiten des Studiums zu Förderschullehrern.

Gleichzeitig muss auch die Lehrerschaft einer Gemeinschaftsschule in gerechter Weise besoldet werden. Wir fordern daher, alle Lehrpersonen mit gleicher Ausbildung auch gleich zu besolden und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten zu schaffen, um einen Karriereaufstieg innerhalb der Lehrerschaft zu ermöglichen.

Die Jungen Liberalen sehen einen Schlüssel zu höherer Bildungsqualität, unabhängig von der Schulform, in beträchtlich niedrigeren Klassenstärken. Diese herbeizuführen muss oberste Priorität einer erfolgreichen Bildungspolitik sein.

Eine angemessene Zahl von Schülern pro Lehrer vorausgesetzt, müssen  Anreize für einen qualifizierten Unterricht geschaffen werden. Die Jungen Liberalen genügen sich nicht mit sporadischen Lehrüberprüfungen durch die Schulleitungen. Vielmehr müssen in regelmäßigen Abständen, auch über das 50. Lebensjahr hinaus Lehrkräfte durch unabhängige Beauftragte des Kultusministeriums im Rahmen einer unangekündigten Lehrüberprüfung überprüft werden. Das Prüfergebnis muss eine gewichtige Rolle bei Versetzungsbegehren spielen und durch Änderungen der Besoldung oder Zwangsversetzungen auch eine erhebliche persönliche und finanzielle Bedeutung bekommen und nicht nur eine bürokratische Lappalie darstellen.

Zusätzlich muss die dauerhafte Fortbildung der Lehrerschaft gewährleistet werden, damit der Unterricht auch auf dem aktuellsten Stand erfolgt. Hierfür müssen Angebote geschaffen werden, die dem neuesten Stand der Forschung entsprechen, unabhängig von fachlichen oder pädagogischen Inhalten. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen muss, im Sinne der Herstellung einer einheitlichen Qualität des Unterrichts, für alle Lehrer ab einer gewissen Zeit nach Ablegen des zweiten Staatsexamens verpflichtend sein. Deren Anforderungen dürfen nicht durch den bloßen Besuch, sondern erst durch das Bestehen einer den Rahmen der Fortbildungsveranstaltung adäquat abdeckenden Prüfung erfüllt werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

Ein klares Nein zur Atomkraft

Die Jungen Liberalen Saar lehnen explizit den kommerziellen Betrieb von Atomreaktoren der Generation III und III+ ab und befürworten die Abschaltung aller AKWs auf deutschem Boden bis 2022. Kernreaktoren der Generation IV müssen erst marktreif entwickelt werden, um den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Nutzen sowie evtl. gesellschaftliche, wirtschaftliche und umwelttechnische Risiken gegeneinander abwägen zu können.

Dem erheblich bestehenden Forschungsbedarf bezüglich Reaktoren der Generation IV muss auch unter deutscher Beteiligung auf internationaler Ebene in den entsprechenden Gremien begegnet werden. Dazu werden bestehende rechtliche wie monetäre Hindernisse abgebaut, die die Erforschung neuer nuklearer Stromerzeugungsmethoden, namentlich bleigekühlte, natriumhaltige, Hochtemperatur- und Flüssigsalzreaktoren  sowie Kernfusionsanlagen, durch deutsche Forschungsinstitute behindern.

Eine Wiedereinführung der Kernenergie sollte sich für den Fall offengehalten werden, wenn sich eine Reaktortechnologie hinsichtlich aller wissenschaftlich absehbaren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Kosten als vorteilhaft im Vergleich zu erneuerbaren Energien erweist. Damit einhergehend sollte die Wiederaufbereitung von Brennmaterial wieder aufgenommen werden, um die anfallende Atommüllmenge zu reduzieren.

Die Suche nach einem geeigneten Endlager für den bisher angefallenen Atommüll soll auf europäischer Ebene ergebnisoffen unter Berücksichtigung der Rückholbarkeit erfolgen. Ist eine europäische Lösung nicht möglich, so soll ausschließlich in Deutschland durch hier steuerzahlende Unternehmen angefallener Atommüll im Staatsgebiet der Bundesrepublik untergebracht werden. Eine entsprechende Umverteilung der Langzeitkosten auf die Verursacher mittels einer Lagerungssteuer sollte in Betracht gezogen werden. Als mögliches Finanzierungsmodell eignen sich Stiftungen und Fonds, wie sie auch die Montanindustrie zur Bewältigung ihrer Ewigkeitsaufgaben eingerichtet hat.

Das grenznahe Kernkraftwerk Cattenom muss besser gestern als morgen abgeschaltet worden sein. Die Jungen Liberalen Saar fordern die französische Regierung und den Betreiber EDF auf, sich ihrer europäischen Verantwortung bewusst zu werden und alle grenznahen Standorte zeitnah vom Netz zu nehmen. Jodtabletten, wie sie schon in Luxembourg an die Bevölkerung ausgegeben wurden, müssen auch im Saarland an die Bevölkerung im Voraus ausgegeben werden und nicht erst im Falle eines akuten Zwischenfalls. Weiterhin führen wir eine europäische Atomaufsicht und einheitliche Mindeststandards ein. Diese orientieren sich jeweils am Stand der Technik.

Die Begründung erfolgt mündlich.

Interne Revision der Polizei durch unabhängige Bürgerbeauftragte aufwerten

Die Jungen Liberalen Saar fordern von der Landesregierung und dem Landtag die Schaffung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten, der sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Anlaufstelle für Beschwerden und Anzeigen gegen die Vollzugspolizei bieten soll.

Zur effektiveren Umsetzung der Abwehrmöglichkeiten des Bürgers gegen die Polizei sind die Vollzugspolizisten verständlich zu kennzeichnen.

Die Stelle soll als unabhängige Instanz vorzugsweise bei der Legislative, dem Landtag des Saarlandes angesiedelt werden und eine ähnliche Position wie die Beauftragte für den behördlichen Datenschutz einnehmen. Sie soll keinem Geschäftsbereich unterstellt sein und ist in der Haushaltsplanung mit den zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Mitteln zu berücksichtigen.

Der Beauftragte ist mit eigenen Ermittlungskompetenzen auszustatten und soll mit entsprechender Personalisierung aus Polizei und Justiz eine die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft ergänzen. Diese Stelle führt zudem eine jährliche Statistik über die Anzahl Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen von Polizisten.

Die Ermittlungen bei Dienstvergehen laufen parallel zur beim Landespolizeipräsidium angesiedelten Stelle „LPP 321 Disziplinarangelegenheiten“. Der Beauftragte hat die Möglichkeit gegen diese Ermittlungsergebnisse Widerspruch einzulegen. Bei strafrechtlichen Angelegenheiten sind die Ergebnisse bei der Staatsanwaltschaft vorzulegen.

Die praktische Umsetzung sieht dabei vor, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit Einwendungen an den Beauftragten wenden, wenn sie die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme in Frage stellen oder ein persönliches Fehlverhalten der Beamten vermuten. Gleiches gilt für Polizeibeamte, die im Dienst Fehlverhalten beobachten oder Opfer von Benachteiligung werden. Für diese muss der Dienstweg nicht eingehalten werden. Auf Wunsch muss Anonymität garantiert werden.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.