Saarland braucht endlich einen Corona Hygieneplan – JuLis Saar

Bildungsministerium darf Schulträger nicht zu lange warten lassen

 

Saarbrücken, den 21.04.2020 – Die Jungen Liberalen Saar fordern das Bildungsministerium auf, einen Corona-Hygieneplan aufzustellen. Die Schulen und insbesondere die Schulträger müssen sich auf die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs vorbereiten und alle erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen und FDP-Beisitzer Julien François Simons:

 

„Die Corona-Pandemie stellt die Schulen vor besondere Herausforderungen. Allerdings verwundert es mich, dass das Bildungsministerium bislang noch keinen Corona-Hygieneplan aufgestellt hat. Die Schulträger müssen klare Vorgaben bekommen, wie Abstands- und Hygieneregeln in der Schule eingehalten werden können. Das Ministerium hat leider die Zeit zur Vorbereitung nicht genutzt. Nun drängt die Zeit und es war seit Schließung der Schulen klar, dass es irgendwann wieder zur Öffnung kommt. Die Kommunen müssen sich vorbereiten können und dürfen vom Land nicht alleine gelassen werden. Dazu gehört die regelmäßige Desinfektion, insbesondere der Toilettenbereiche, das Verfügbarmachen von Schutzmitteln (Seife, Desinfektionsmittel, Einweghandtücher und Schutzmasken). Da manche Schulen gerade auch im Sanitärbereich nicht in besonders gutem Zustand sind, müssen unter Umständen auch kurzfristige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Auch im Schülerverkehr müssen die Anforderungen an Hygiene und ausreichende Abstände gewährleistet werden.

 

Das Bildungsministerium muss auch vorgeben, wie viele Schüler sich maximal in einem Klassenraum befinden dürfen. Zudem stellt sich die Frage, wie man im Einzelfall mit älteren Lehrkräften oder Lehrern mit Vorerkrankungen umgeht. Hier müssen klare Kriterien vorgegeben werden, wer zu einer Risikogruppe gehört und wer danach von der Präsenzpflicht befreit werden muss. Möglich wären für eine Aufnahme des Schulbetriebs beispielsweise Übergangslösungen wie Unterricht im Schichtbetrieb oder Blockunterricht, um die Personenzahl zu begrenzen. Auch die Frage der Ausnahmeregelung für Sonderfälle wie Kinder mit Vorerkrankungen oder Kinder, die mit Risikogruppen in einem Haushalt leben, muss geregelt werden.“